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"Die Landesbibliothek als Copyshop"

http://www.boersenblatt.net/314659/

Ulmer meint, mit dem Vorgehen der UB Darmstadt sei das Lehrbuch in Deutschland tot.

In § 52b UrhG sind aktuelle Lehrbücher und Lehrbücher, die parallel elektronisch angeboten werden, nicht ausgenommen. So Harald Müller in INETBIB:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38682.html

Auch ich habe Ulmer in INETBIB erklärt, dass ich keinen Rechtsverstoß sehe:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38697.html

Zu den USA vgl. etwa

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2009/04/students-campaign-for-oa-textbooks.html

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/07/more-on-open-textbooks.html

Und viele andere Einträge zu "textbooks" ebd.

UPDATE:

Bei dem LG Frankfurt wurde eine einstweilige Verfügung gegen die ULB Darmstadt beantragt. Mehr dazu:

http://shorttext.com/6klsyvf

Zu Steinhauers Stellungnahme
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/04/02/drei-fragen-52b-urhg-5877936/
siehe meine Replik in INETBIB
http://shorttext.com/ow99nov

Weiteres UPDATE:

http://tudigilehrbuch.ulb.tu-darmstadt.de/information.html

Entgegen meiner Annahme gibt es kein Gesamt-PDF, sondern PDFs für einzelne Kapitel. Die Studenten werden belehrt: "Wir machen darauf aufmerksam, dass ein Vervielfältigen oder Weiterverbreiten der digilehrbücher verboten ist."

Das sieht nun doch schon etwas anders aus, denn ein einzelnes Kapitel könnte ohne weiteres unter § 53 UrhG fallen.+

M. Ulmer © Ferdinando Iannone (via Börsenblatt aaO)

KOMMENTARFUNKTION GESCHLOSSEN

Hier ist kein Forum für persönliche Angriff gegen mich oder für unsachliche Beiträge gegen Open Access. Archivalia ist pro Open Access, da ich als verantwortlicher Administrator, der vor Gericht den Kopf hinhalten muss und hingehalten hat, für Open Access bin.

Matthias Ulmer (anonym) meinte am 2. Apr, 13:18:
Ich weiß, Herr Graf, dass Sie keinen Rechtsverstoß sehen. Aber heißt das, dass dann auch keiner vorliegt? Oder heißt das nicht viel mehr, dass es offensichtlich unterschiedliche Meinungen gibt?

Es geht um zwei Themen:

1. das Digitalisieren trotz offensichtlichem angemessenen Angebot. Hier muss ganz offensichtlich ein Urteil her, denn das gemeinsam einmal Vereinbarte wird als nicht mehr gültig betrachtet. Also muss geklärt werden, was das Gesetz meint.

2. das ungehinderte Vervielfältigen aus USB Sticks in der Bibliothek. Das schreiben Sie selbst in dem oben genannten Link: die Vereinbarung sah das ganz eindeutig nicht vor. Und auch das Gesetz sieht das nicht vor. Eine Ableitung wie sie sie als denkbare Begründung aus 53 skizzieren ist für einzelne Zwecke, wohl aber kaum für die Top 100 der Lehrbücher annehmbar. Sehr sicher waren SIe sich in diesem Punkt ja selbst nicht.

Wenn die Gerichte unserer einstweiligen Verfügung und der anschließenden Klage Recht geben, werden Sie sich dann für Ihre Überschrift "Ulmer hetzt..." entschuldigen?

KlausGraf antwortete am 2. Apr, 13:28:
Ganz sicher nicht
Sie haben sich ja auch nicht bei Herrn Müller für Ihren ekelhaften Anwurf, er habe das Urheberrecht gebrochen, entschuldigt. Später war dann die Diskussion über Ihr Machwerk ganz OK.

Natürlich hetzen Sie, indem Sie unsachlich und polemisch argumentieren, die Rechtslage manipulierend darstellen.

Ad 1: Wenn ich das richtig sehe, bestand zum Zeitpunkt der Digitalisierung noch kein funktionsfähiges Angebot. Und nur darauf kommt es an, wenn es nach der Vereinbarung geht.

Ad 2: Die Bibliothek haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Und es ist alles andere als sicher, dass eine Gesamtkopie des Ebooks zu wissenschaftlichen Zwecken unzulässig ist.
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deep-listening (anonym) meinte am 2. Apr, 14:29:
Hetze?
Berechtigte Kritik an einer Sache, auch die Kritik an einer Kritik, ist das eine, die Sprache derselben das andere. Mich stört, Herr Dr. Graf, dass Sie mittlerweile den Begriff "Hetze" ("hetzen") so selbstverständlich als Passpartout-Begriff (und Überschrift) Ihrer Kritik an jedem open-access-Zweifler verwenden. Ein wenig historisches Sprachbewußtsein kann nie schaden: Unter "Hetze" ist etwas anderes zu verstehen als das, was Sie zwischenzeitlich hier und da und allenthalben in den Debatten auszumachen glauben.

Wikipedia meint:
"Als Hetze (kein Plural) im gesellschaftlichen Sinn bezeichnet man unsachliche und verunglimpfende Äußerungen zu dem Zweck, Hass gegen Personen oder Gruppen hervorzurufen, Ängste vor ihnen zu schüren, sie zu diffamieren oder zu dämonisieren.

Historisch bedeutsam ist vor allem die Judenhetze der Nationalsozialisten, die die schrittweise Ausgrenzung der Juden aus dem gesellschaftlichen Leben in Deutschland mit sorgfältig durchdachten Mitteln der Propaganda vorantrieb.

In der DDR gab es die Straftatbestände der so genannten „Boykotthetze“ bzw. „staatsfeindlichen Hetze“, die in Wirklichkeit für die (pseudo-)rechtsstaatliche Verteidigung der herrschenden Politik gegenüber ganz allgemein opponierenden Äußerungen standen.
 

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