Google Books (über 20 Mio. Bände) ist meine primäre Forschungsbibliothek. Nichts hat in den letzten Jahren die Geisteswissenschaften in heuristischer Hinsicht so beflügelt wie dieses Projekt einer kommerziellen US-Firma, die von vielen hierzulande vor allem als schlimme Datenkrake geschmäht wird. Wie ich aus eigener Lehrerfahrung weiß, ist zu vielen Studierenden das Recherchepotential von Google Books überhaupt nicht klar.
Dafür, dass es andererseits auch sehr viel an Google Books zu kritisieren gibt, davon legen viele der gut 1000 Beiträge zu Google Books in diesem Blog Zeugnis ab:
http://archiv.twoday.net/search?q=google+books
Der Streit ist mit der Entscheidung eines New Yorker Bezirksrichters, die Klage des US-Autorenverbands (Autorengilde) abzuweisen, weil Google sich auf den Fair Use des US-Copyrights berufen kann, nicht zuende.
http://archiv.twoday.net/stories/565868465/
Aber ich begrüße diese Entscheidung sehr, die auf einer Linie mit der (ebenfalls noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung von 2012 in Sachen HathiTrust liegt. Auch dort wurde HathiTrust fair use bescheinigt.
http://archiv.twoday.net/stories/158962910/
Die übliche dümmliche Kritik vom Börsenverein und vom Deutschen Kulturrat an der jetzigen Entscheidung pro Google:
http://www.urheberrecht.org/news/5079/
Völlig unbefriedigend ist die kurze Besprechung des Urteils durch einen deutschen Juristen, da jegliche Kontextualisierung fehlt:
http://www.telemedicus.info/article/2677-New-Yorker-Bezirksgericht-Google-Books-und-fair-use-im-Detail.html
[Ich bin nach wie vor auf dem Spamfilter von Telemedicus, siehe http://archiv.twoday.net/stories/6304266/ Also konnte ich da nicht auf diesen Beitrag hinweisen]
Ältere Zusammenfassung dort:
http://www.telemedicus.info/article/2438-Google-Books-Eine-Zusammenfassung.html
Wir haben hier intensiver als wohl jedes andere deutschsprachige Blog zur Causa fundiert und mit weiterführenden Links berichtet, auch wenn nicht unterschlagen sei, dass der Jurist Pauser in Österreich ebenfalls immer wieder den Sachstand gut dokumentiert hat.
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=54
Nachdrücklich aufmerksam machen möchte ich auf die in
http://archiv.twoday.net/stories/5715357/
gegebenen Zitate aus dem Artikel von Sabine Hüttner in WRP 2009, die ebenfalls den immensen gesellschaftlichen Nutzen der Google Buchsuche unterstrich.
Erinnert sei auch an den Vorwurf der Doppelmoral, den Paul Katzenberger in GRUR Int 2010 gegen die Bundesregierung erhoben hat.
http://archiv.twoday.net/stories/6429023/
Einige Meldungen zu früheren Verfahrensständen:
Außergerichtliche Einigung mit den US-Verlegern (nur die Autorengilde führte das streitige Verfahren fort) 2012
http://archiv.twoday.net/stories/156272245/
Einigung mit französischen Verlegern 2012
http://archiv.twoday.net/stories/97057611/
Mein Kommentar zum Settlement-Text von 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5284996/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=settlement+google (an die 100 Treffer)
Die wichtigsten neuen Projekte (Europeana, DPLA), die es ohne Google Books so sicher nicht gegeben hätte, setzen auf Metadaten, nicht auf Volltexte. Von den großen Volltextsuchen wie HathiTrust kann hinsichtlich der Such-Effizienz keine Google das Wasser reichen.
Dafür, dass es andererseits auch sehr viel an Google Books zu kritisieren gibt, davon legen viele der gut 1000 Beiträge zu Google Books in diesem Blog Zeugnis ab:
http://archiv.twoday.net/search?q=google+books
Der Streit ist mit der Entscheidung eines New Yorker Bezirksrichters, die Klage des US-Autorenverbands (Autorengilde) abzuweisen, weil Google sich auf den Fair Use des US-Copyrights berufen kann, nicht zuende.
http://archiv.twoday.net/stories/565868465/
Aber ich begrüße diese Entscheidung sehr, die auf einer Linie mit der (ebenfalls noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung von 2012 in Sachen HathiTrust liegt. Auch dort wurde HathiTrust fair use bescheinigt.
http://archiv.twoday.net/stories/158962910/
Die übliche dümmliche Kritik vom Börsenverein und vom Deutschen Kulturrat an der jetzigen Entscheidung pro Google:
http://www.urheberrecht.org/news/5079/
Völlig unbefriedigend ist die kurze Besprechung des Urteils durch einen deutschen Juristen, da jegliche Kontextualisierung fehlt:
http://www.telemedicus.info/article/2677-New-Yorker-Bezirksgericht-Google-Books-und-fair-use-im-Detail.html
[Ich bin nach wie vor auf dem Spamfilter von Telemedicus, siehe http://archiv.twoday.net/stories/6304266/ Also konnte ich da nicht auf diesen Beitrag hinweisen]
Ältere Zusammenfassung dort:
http://www.telemedicus.info/article/2438-Google-Books-Eine-Zusammenfassung.html
Wir haben hier intensiver als wohl jedes andere deutschsprachige Blog zur Causa fundiert und mit weiterführenden Links berichtet, auch wenn nicht unterschlagen sei, dass der Jurist Pauser in Österreich ebenfalls immer wieder den Sachstand gut dokumentiert hat.
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=54
Nachdrücklich aufmerksam machen möchte ich auf die in
http://archiv.twoday.net/stories/5715357/
gegebenen Zitate aus dem Artikel von Sabine Hüttner in WRP 2009, die ebenfalls den immensen gesellschaftlichen Nutzen der Google Buchsuche unterstrich.
Erinnert sei auch an den Vorwurf der Doppelmoral, den Paul Katzenberger in GRUR Int 2010 gegen die Bundesregierung erhoben hat.
http://archiv.twoday.net/stories/6429023/
Einige Meldungen zu früheren Verfahrensständen:
Außergerichtliche Einigung mit den US-Verlegern (nur die Autorengilde führte das streitige Verfahren fort) 2012
http://archiv.twoday.net/stories/156272245/
Einigung mit französischen Verlegern 2012
http://archiv.twoday.net/stories/97057611/
Mein Kommentar zum Settlement-Text von 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5284996/
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=settlement+google (an die 100 Treffer)
Die wichtigsten neuen Projekte (Europeana, DPLA), die es ohne Google Books so sicher nicht gegeben hätte, setzen auf Metadaten, nicht auf Volltexte. Von den großen Volltextsuchen wie HathiTrust kann hinsichtlich der Such-Effizienz keine Google das Wasser reichen.
KlausGraf - am Dienstag, 19. November 2013, 23:52 - Rubrik: Archivrecht
paradoxus (Gast) meinte am 2013/11/20 21:38:
Sie weisen auf etwas hin, was man ständig betonen sollte:
Ohne Google, mag man zu dieser latent gefährlichen Firma stehen wie man will, hätte es europäische oder gar deutsche (gäääähn, ist da was?) Digitalisierungsbestrebungen vermutlich nie gegeben und man müsste weiterhin Kärtchen per Schreibmaschine ausfüllen, um sie einem faulen Schalterbeamten in einer Staatsbibliothek reichen zu "dürfen".Klar ist natürlich auch, dass der verwirrte Prof. Reuß dieses Urteil mal wieder zu einer, inzwischen um die NSA (ultimativ böse bleibt aber die DFG) erweiterte Weltuntergangsphantasie nutzen kann, die er, wie gewohnt, nicht in einer Klinik, sondern in der FAZ verbreitet: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/urheberrecht/zum-google-urteil-algorithmische-und-kommerzielle-diktatur-feiern-hochzeit-12670306.html Nun, mag er weiterhin fleißig Screenshots von Cookies (!) abspeichern, um der UB Heidelberg dunkle Machenschaften beweisen zu können (so Reuß in einem Artikel in der FAZ vor einer Woche), ich werfe mein Gewissen als Wissenschaftler so lange in den dunklen, feuchten "Suchschlitz" (puhh, woran mag der Prof. da wohl denken?) von Google Books, solange es in Europa oder sonstwo nichts gibt, was gleichwertig gut ist!
Sputnikschock (Gast) antwortete am 2013/11/20 21:57:
Also ein Sputnikschock in der Medienwelt!?!