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http://www.blog.pommerscher-greif.de/odyssee-labes/

Der Pommersche Greif als Käufer gibt leider nicht an, wieviel er dem unrechtmäßigen Besitzer gezahlt hat. Transparenz sieht anders aus.
MOtt meinte am 2013/12/12 22:01:
Unsere Mitglieder können den Betrag im nächsten Kassenbericht nachlesen. Unsere Kassenführung ist vollkommen transparent.
Und: Nach der Auffassung von manchen mag der Besitzer wohl im Unrecht gewesen sein, ich finde aber, dass er durch Weitergabe des Buches an die LDS zur Verfilmung und Verkauf schlussendlich an ein Archiv sich beispielhaft verhalten hat!
Das sollte man loben, um andere zur Nachahmung anzuregen und nicht durch Rumnörgeln heruntermachen. 
KlausGraf antwortete am 2013/12/12 22:22:
Herumnörgeln?
Wenn Du ein Problem damit hast, liebe Margret, dass ich Missstände beim Namen nenne und nicht wie andere drumherumrede und beschönige, dann lies einfach ein anderes Blog. Niemand zwingt dich, dich mit Archivalia zu ärgern.

Dein Argument, dass die vereinsmitglieder den Preis im Kassenbericht nachlesen können, ist sowas von daneben. Was soll die Geheimniskrämerei? Wieso muss die Öffentlichkeit vor der Information geschützt werden?

Gegen deinen Euphemismus: Es handelt sich um einen DIEBSTAHL von wertvollem Kulturgut, das entweder der örtlichen Kirchengemeinde in Polen oder der Landeskirche (aus eigenem Recht oder als Rechtsnachfolger) gehörte, Der jetzige Besitzer war eindeutig bösgläubig und daran ändert die Tatsache nichts, dass er das Buch verfilmen ließ und bereit war, das Buch nicht an den Höchstbietenden zu verkaufen. ich sehe ihn nicht als Wohltäter, sondern als Kriminellen.

Wer dergleichen fördert, begeht Frevel und schadet dem Kulturgutschutz, da auch Besitzer von Stralsunder Büchern sich so verhalten könnten. 
FeliNo antwortete am 2013/12/12 23:36:
Kein Grund, KG und MOtt, die Geschütze aufzufahren: das Dilemma ist offensichtlich. Ich persönlich folge zwar nicht Klaus Grafs aggressiven Formulierungen, aber der Idee, die für mich dahinter zu erkennen ist: Standhaftigkeit gegenüber den legitimen Formen des Kulturgutfrevels. Meine Direktion hat vor vielen Jahren mal ein obskures Angebot einer unter ungeklärten Umständen verschwundenen recht alten Schwarte aus unseren Beständen abgelehnt, und zwar - wie ich von meinem Vorgänger erfuhr - aus Prinzip. Ich verstehe MOtt; ich persönlich würde für unsere Sammlung allerdings nie ein Rückkauf-Angebot befürworten, und das nicht, weil wir eine staatliche Anstalt sind. Wir bekommen unterdessen aus Privatbesitz gelegentlich Desideraten zurück (z. B. von Erben, aber auch von betagten Alumni), z. T. mit wunderbaren Begleitbriefen, die uns wertvolle Geschichte(n) erzählen: so skurril, dass kein Zweifel an ihrer Wahrheit bestehen kann... 
 

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