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Das OLG Köln hat in einer Fehlentscheidung die Reichweite der Kunstfreiheit verkannt, als es die Verwendung von Zitaten von Klaus Kinski in einem Theaterstück verbot:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_52_09urteil20090626.html
spanky (Gast) meinte am 2009/08/10 15:48:
vorsicht!
ich wäre vorsichtig mit solchen äußerungen! abmahngefahr! 
KlausGraf antwortete am 2009/08/10 16:25:
Wer soll da abmahnen?
ebertplatz.de antwortete am 2009/08/10 18:53:
Würde mich auch interessieren!
Meinungsäußerung mit Link auf Orginalurteil!? 
 

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