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Das Königliche Dekret 1889/2011, vom 30 Dezember, welches die Funktionsweise der Kommission für Geistiges Eigentum reguliert wurde heute im Staatsanzeiger veröffentlicht. Es tritt in zwei Monaten in Kraft.

http://www.boe.es/boe/dias/2011/12/31/pdfs/BOE-A-2011-20652.pdf

Es gewährt in den Paragrafen 15ff. Ansprüche auf Löschung von Dateien und links, wenn Urheberrechte verletzt wurden. Es handelt ich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren, das durch Anzeige bei der Kommission in Gang gesetzt wird. Die Kommission ist beim Ministerium für Erziehung, Kultur und Sport angesiedelt. Zwangsmassnahmen wie Löschung oder Sperren müssen von einem Gericht beschlossen werden. Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sind Eilverfahren mit sehr kurzen Fristen.
 

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