http://beschlussdatenbank.bundesnetzagentur.de/
Es versteht sich von selbst, dass diese Abzocke nicht mit dem Leitgedanken von § 5 UrhG in Einklang steht. Kundige können das PDF sowieso knacken.
Es versteht sich von selbst, dass diese Abzocke nicht mit dem Leitgedanken von § 5 UrhG in Einklang steht. Kundige können das PDF sowieso knacken.
KlausGraf - am Dienstag, 19. Januar 2010, 09:07 - Rubrik: Archivrecht
gern doch... (Gast) meinte am 2010/01/19 11:03:
Für Unkundige
Hier kann man sich das ganze "entsperren" lassen: http://pdfpirate[dot]net
KlausGraf antwortete am 2010/01/19 16:16:
http pdfpirate.net
Sehr nützliches Tool, funktionierte an einem Beispielpdf aus dem genannten Angebot einwandfrei.