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http://www.feldblog.de/?p=460

http://www.finanzer.org/blog/index.php/2010/04/13/herr-k-labert-mal-wieder/

http://blog.wikimedia.de/2010/04/13/landgericht-hamburg-entscheidet-fur-wikimedia-deutschland/

Das für seine abwegigen Urteile berüchtigte LG Hamburg hat eine Störerhaftung von Wikimedia Deutschland e.V. für Wikipedia-Inhalte verneint. Az.: 325 O 321/08

Urteils-PDF, hinsichlich des Versäumnis-Teilurteils gegen die Wikimedia Foundation von RA Feldmann ZENSIERT
http://feldblog.de/wp-content/uploads/2010/04/landgericht-hamburg_urteil_20100326_325-o-32108.pdf

Telemedicus kuscht und veröffentlicht die ZENSIERTE Version:
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/999-LG-Hamburg-Az-325-O-32108-Keine-Stoererhaftung-von-Wikimedia-e.V-fuer-Wikipedia.html

Seit wann entscheidet der Einsender, was an einem Urteil von Relevanz ist? Ist es nicht von ebenso großem wenn nicht größerem Interesse zu wissen, wie man die Wikimedia-Foundation an den Wickel bekommt, die ja tatsächlich der Diensteanbieter ist? Das aber wird durch Schwärzung WEGZENSIERT.

Siehe auch

http://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-Keine-Stoererhaftung-fuer-Wikimedia-Deutschland-977028.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Alexander-Martin_Sardina/Archiv/2009

KOMMENTARE

Adrian (Gast) meinte am 14. Apr, 00:45:
Schwärzungen
Lieber Herr Dr. Graf,

ich kann Ihnen nicht genau sagen, was hinter den geschwärzten Stellen in der Entscheidung steckt. Herr Feldmann hat mir jedoch versichert, dass die entsprechenden Stellen für die Rechtsfrage der Haftung von Wikimedia Deutschland keine Bedeutung hat.

Ich finde es auch nicht schön, dass die Entscheidung nicht vollständig veröffentlicht werden konnte, aber manchmal ist das auch eine Frage des Vertrauensverhältnisses zu Mandanten, ob und welche Details ein Rechtsanwalt an die Öffentlichkeit geben darf. Das müssen wir respektieren.

Allerdings haben wir die Entscheidung sofort nachdem wir die Schwärzungen gesehen haben, vom LG Hamburg angefordert, um eine vollständige Version nachreichen zu können. Da der Entscheidungsversand jedoch ca. 3 Wochen dauern wird, war es uns nicht möglich, auf die Schnelle eine vollständige Version der Entscheidung aufzutreiben. Mehr als auf die Schwärzungen hinzuweisen, blieb uns also gar nicht übrig. Von "kuschen" kann da keine Rede sein.

KlausGraf antwortete am 14. Apr, 00:58:
Bedeutung für andere Rechtsfragen
Nein, keine juristische Fachzeitschrift, kein Blogger oder ein Internetportal muss es akzeptieren oder sogar respektieren, wenn der Einsender eines Urteils dieses manipuliert. Hier ging es um die Haftung für die Inhalte der Wikipedia, und da wäre es natürlich von größtem Interesse zu wissen, wie die Beklagte zu 2 mit Sitz in den USA prozessrechtlich behandelt wurde. Wenn der Einsender das auf die Haftung von Wikimedia Deutschland e.V. verkürzt, bedeutet das Zensur. Und wenn man sich auf die Veröffentlichung einlässt, ist das nichts als Kuschen vor Zensur.

Adrian (Gast) antwortete am 14. Apr, 01:41:
Schwärzungen
Lieber Herr Graf,

ich habe das mal nachgezählt: Bei den "zensierten" Teilen der Entscheidung handelt es sich um aufgerundet 10 Zeilen. Von diesen 10 Zeilen sind 4 die Kostenetscheidung, die anderen 6 stehen direkt zu Beginn der Entscheidung, was darauf hindeutet, dass das Gericht nur sehr kurz eine Feststellung trifft. Alle anderen Schwärzungen dienen der Anonymisierung, was absolut üblich ist.

Ich habe über das Urteil berichtet, weil ich davon ausgegangen bin, dass diese wenigen Zeilen keine derart wichtigen Informationen enthalten können, als dass der Sinn der Entscheidung entstellt würde. Es mag sein, dass ich dadurch nicht über alle Aspekte der Entscheidung berichten konnte, aber diese Tatsache habe ich ja auch so transparent wie möglich gemacht.

Wie gesagt: Auch ich bin nicht glücklich über die Schwärzungen. Aber mehr, als den kompletten Volltext anfordern, kann ich einfach nicht tun.

Außerdem sehe ich einfach den großen Skandal nicht. Ein Rechtsanwalt darf einfach keine Informationen aus einem Mandat an die Öffentlichkeit geben, die der Mandant nicht freigegeben hat. Da kann ich noch so laut "ZENSUR" schreien und es wird sich nichts daran ändern.

KlausGraf antwortete am 14. Apr, 01:48:
Bitte keine dümmlichen Wiederholungen
Ich bin durchaus des Lesens mächtig und habe das bei Feldmann verlinkte PDF selbst gesichtet, brauche dazu also keine Belehrungen. Es scheint um ein Säumnis-Urteil zulasten der Wikimedia-Foundation zu gehen. Es ist auch ein ziemlich schwaches Bild, auf die sehr schlüssige Vorhaltung, dass Telemedicus über das Stöckchen gehüpft ist, das ihm der Einsender hingehalten hat, mit einer Bagatellisierung ("sehe ... den großen Skandal nicht") zu antworten. Was ist denn ein großer Skandal? Die SPIEGEL-Affäre anno 1962?

EOD

Update:

https://www.xing.com/profile/AlexanderMartin_Sardina

Zitat:

"Da es aktuell im Internet eine völlig einseitige und vor allem unvollständige Berichterstattung zu dem Wikipedia-Urteil - und sogar entsprechende Mitleidsbekundungen an mich - gibt, möchte ich via XING mitteilen, dass es bereits am 2. Juli 2009 ein Versäumnis-Teilurteil [es wurde von Wiki schlichtweg kein Anwalt benannt!] des Landgerichts Hamburg gegeben hat, mit dem die Wikimedia Foundation USA rechtskräftig verurteilt wurde (Aktenzeichen 325 O 321/08), gewisse Inhalte aus allen mich betreffenden Wikipedia-Seiten zu löschen und auch künftig sicherzustellen, dass diese nicht mehr eingestellt werden, andernfalls drohen bei jedem Verstoß bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. bis zu 6 Monate Ordnungshaft. Außerdem können natürlich die einzelnen Autoren von Beiträgen belangt werden; es sollte besser niemand meinen, als IP-User oder auch als Nick-Name-User sei man anonym und bewege sich in einem rechtsfreien Raum. Dieser grandiose Sieg über Wiki USA ist wesentlich entscheidender als der Umstand, dass die aus Prinzip aufrechterhaltene Klage gegen Wikimedia Deutschland im März 2010 abgewiesen wurde bzw. ich zumindest die nächsten Jahre (aber auch nicht ewig!) hinnehmen muss, dass es überhaupt einen Wikipedia-Artikel zu mir gibt. "

Update:

Beide Urteile sind online unter
http://schneider-addae-mensah.de/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=3&Itemid=6

Es liegt ein rechtskräftiges Versäumnis-Teilurteil gegen die Wikimedia-Foundation vor, die es ihr verbietet, in der Wikipedia bestimmte Inhalte über Sardina zu verbreiten.
 

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