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Auf meine Eingabe vom 2. März 2009 erhielt ich heute endlich Bescheid vom Berliner Datenschutzbeauftragten.

Der Dokumentlieferdienst musste seine Nutzungsbedingungen ändern:

1. Die Nutzung für werbliche Zwecke (E-Mail-Benachrichtigung) erfolgt jetzt nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der NutzerInnen, die jederzeit widerrufen werden kann.

2. Die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen der Registrierung ist nunmehr freiwillig und mit einem Erklärungstext versehen.

3. Hinsichtlich der Weitergabe personenbezogener Daten an die Verlage wird nur noch darauf hingewiesen, dass der Anbieter unter bestimmten Umständen verpflichtet sein kann, solche Daten zur Aufklärung von offensichtlichen Urheberrechtsverstößen herauszugeben.
 

twoday.net AGB

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