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http://log.netbib.de/archives/2010/06/29/geschlossen-vs-offen

Unlängst sagte eine Kollegin, dass es in ihrem Hause Widerstände gäbe, eigene erstellte Informationskompetenzangebote frei zur Verfügung zu stellen. Es seien starke Bestrebungen, dies auf der Lernplattform für die Angehörigen der eigenen Hochschule exklusiv zu halten. Man wolle nicht, das Konkurrenten davon profitieren.

Da haben wir es wieder: Exklusivität soll das Image steigern, den Wert, den die eigenen Dienstleistungen für die Nutzer haben. Aber ist es sinnvoll, wenn jede Einrichtung, die aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird, sich einen ADAC bastelt? Konkurrenz belebt das Geschäft, zur Konkurrenz gehört aber auch die Transparenz, die Vergleichbarkeit. Nur so kann man lernen! Und man hat die Chance, dass eigene Nutzer, die die Hochschule gewechselt haben, dennoch das eigene Dienstleistungsangebot weiter nutzen. Und das weitersagen. So dass auch fremde Nutzer von den Materialien profitieren.

Schlankeres Arbeiten, lernen an anderen Angeboten, nutzen von anderen Angeboten, Gewinnung von externen Kunden, – all’ das ist nur möglich, wenn die Dienstleistungen offen angeboten werden.


Das gleiche Argument gilt für universitäre Medienserver und Angebote wie Prometheus, die ihre Inhalte nur campusweit bzw. für Lizenznehmer öffnen, obwohl offenkundig ist, dass urheberrechtliche Vorschriften diese Öffnung nicht erlauben oder umgekehrt eine Öffnung für die allgemeine Öffentlichkeit unproblematisch wäre. Es gilt auch für institutionelle Repositorien, die ihren Autoren die freie Entscheidung darüber überlassen, ob sie einen Eprint nur campusweit zur Verfügung stellen. Bei Preprints ist das ein unfairer Wettbewerbsvorteil für die eigene Klientel: Wer an die noch unveröffentlichten Resultate herankommen kann, braucht eine Kontaktperson im Campusnetz. Natürlich plädiere ich nicht dafür, dass jeder Wissenschaftler jedem anderen zwangsweise einen Preprint zu überlassen und damit Unveröffentlichtes zugänglich zu machen habe. Aber eine campusweite Veröffentlichung ist urheberrechtlich ebenso eine Veröffentlichung wie ein Abdruck.
 

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