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http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/kultur/artikeldetail/article/238/praechtiges-herrenhaus-zerstoert.html

Ein juristischer Streit um die Zerstörung eines der kulturgeschichtlich bedeutendsten Herrenhäuser Schleswig-Holsteins - das Herrenhaus Rantzau im Kreis Stormarn - bahnt sich an. Kulturminister Dr. Ekkehard Klug und Landeskonservator Dr. Michael Paarmann haben die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und um Überprüfung des Falles gebeten.

"Wir haben erfahren, dass die neue Eigentümerin des Herrenhauses ohne jede Abstimmung mit den Denkmalbehörden große Teile der historischen Innenausstattung herausgebrochen und hinter dem Gebäude auf große Schutthalden abgekippt hat", sagten Klug und Paarmann.

Jetzt ist eine Ortsbesichtigung geplant, um das Ausmaß des möglichen Skandals abzuschätzen. "Sollte sich bei dem Termin bewahrheiten, dass die denkmalgeschützte Innendekoration aus Stuckdecken, Wandpaneelen und Tapeten, historischen Füllungstüren, profilierten Bekleidungen usw. zerstört wurden, haben wir einen Verlust an Kulturwerten zu beklagen, dessen Tragweite heute noch gar nicht zu bilanzieren ist", betonte der Landeskonservator.


Das Ergebnis der Ortsbesichtigung:

Für Landesdenkmalpfleger Michael Paarmann haben sich indes die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet. “90 Prozent der wandfesten Einrichtung dieses Gebäudes sind entfernt worden. Zum Glück sind einige der hochwertigen Räume nur teilweise völlig entkernt worden”, sagte Paarmann der NDR 1 Welle Nord. Nach Angaben von Paarmann ist in fast allen Räumen der Putz abgeklopft und die historischen Tapeten verbrannt worden.
http://ostholstein.mediaquell.com/2010/08/13/inneneinrichtung-von-schloss-rantzau-fast-voellig-zerstoert-242/

NDR-Video mit Stellungnahme Paarmanns
http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/rantzau114.html

Siehe auch die WELT
http://www.welt.de/die-welt/regionales/hamburg/article8979211/Grosse-Schaeden-im-Herrenhaus-Rantzau.html

Dreist die dort zitierte Einlassung des Anwalts:

"Meine Mandantin geht davon aus, nicht gegen Denkmalvorschriften verstoßen zu haben." Sie habe "nach fachlicher Beratung in alle Richtungen" die Arbeiten vornehmen lassen, sagte er. Unter Denkmalschutz stünden drei Bereiche des Herrenhauses: Die Außenansicht und die gesamte historische Raumstruktur - "beides ist unangetastet". Was zum dritten Bereich gehört, der sogenannten "ortsfesten historischen Einrichtung", sei strittig, wie auch aus einem Schreiben des Verwaltungsgerichts Schleswig hervorgehe.

Im Bericht des Hamburger Abendblatts
http://www.abendblatt.de/region/norddeutschland/article1598021/Substanz-von-Schloss-Rantzau-zerstoert.html
heißt es dazu:

"Es ist zu bezweifeln, dass Stuck und Tapeten denkmalgeschützt sind", sagt der Experte für Bau- und Denkmalschutzrecht.

Ein solcher "Experte" hat nicht das geringste vom Denkmalschutz begriffen. Solange bewegliche Kulturdenkmäler ein Stiefkind der Denkmalpflege sind, werden sich immer schamlose Eigentümer finden, die vollendete Tatsachen schaffen. Es bleibt zu hoffen, dass man hier (die von mir aus rechtsdogmatischen Gründen abgelehnte) Strafvorschrift des § 304 StGB (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3359620/#3359739 ) mit aller Härte anwendet.

Frühere Meldungen
http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/rantzau102.html
http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/rantzau110.html (VG lehnte es ab, der Denkmalpflege den Zugang zu verbieten)

Stellungnahme des früheren Eigentümers im Internet
http://wolfgangroettger.com/pdf/schadensbild_des_kulturdenkmals_schloss_rantzau.pdf

Update: PM zum VG-Beschluss
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/vg-schleswig-denkmalschutz-fuer-herrenhaus-rantzau-betretungsrecht-der-denkmalbehoerde-185396

http://artshrugged.de/

Foto (Lizenverstoß der SHZ - nur Quellenangabe Wikipedia!) PodracerHH http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
FeliNo (Gast) meinte am 2010/08/13 14:00:
Der Link zum "Hamburger Abendblatt" 13. 08.2010 ist leider, wie es scheint, nicht haltbar. Ich zitiere mal aus der Druckfassung bezüglich der nunmehrigen Besitzverhältnisse:

"Nach Abendblatt-Informationen ist die neue Besitzerin eine Gesellschaft, die ein Bekannter von Annette K. gegründet hat. Wolfgang R. hatte sie in den ersten Phasen des Rechtsstreits anwaltlich beraten und den Rechtsstreit ausführlich im Internet dokumentiert."

Solche alten Kästen halten sehr, sehr lange und bedürfen in der Regel bei den immer vorhandenen Schäden keiner Blitzaktion durch den Staat, dass sich die Balken biegen, sondern erhaltende Maßnahmen können sich über Jahre erstrecken, ohne dass der Kasten zusammenfällt. Nur kann man ihn, fordert man dafür per Eintrag in die Denkmalliste Steuergeld, natürlich dann nicht an einen amerikanischen Filmschauspieler verkaufen oder ein Golfhotel draus machen. 
 

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