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der Antrag 16/5026 der PIRATEN:
"Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten
I. Sachverhalt
Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) wurde im Jahr 2010 gründ-lich überarbeitet und in wesentlichen Bereichen geändert.
Bereits im Rahmen dieser Novelle waren sich Fachleute und politisch Verantwortliche einig, dass man die Auswirkungen des neuen Gesetzes zeitnah überprüfen muss. Das Gesetz wurde daher bis zum 30. September 2014 befristet.
Die letzte Möglichkeit, das ArchivG NRW fristgerecht zu verlängern, besteht damit im Sep-tember-Plenum unmittelbar nach der Sommerpause.
Im Rahmen der Novellierung des ArchivG NRW im Jahr 2010 waren einige Punkte strittig. Dazu gehörte die Frage nach der frühzeitigen Beteiligung der Kommunalarchive bei der Ein-führung neuer EDV in den Verwaltungen, die zwar in § 3 Abs. 5 für das Landesarchiv NRW, nicht jedoch für die Kommunalarchive festgeschrieben wurde. Ebenso umstritten waren die Fragen der Unveräußerlichkeit von nichtamtlichem Archivgut, die für die Kommunalarchive nicht gilt, und nach der Löschung unzulässig gespeicherter personenbezogener Daten.
Die Landesregierung hat bisher keine Einschätzung über eventuell notwendige Änderungen abgegeben. Es steht zu befürchten, dass ein Gesetz zum Schutze bedeutenden Kulturguts ungeprüft kurzfristig durch den Landtag gepeitscht wird. Alternativ würde für die Archive die gesetzliche Grundlage wegbrechen.

II. Beschlussfassung
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:
1. gemeinsam mit der kommunalen Familie unmittelbar mit der Evaluation des ArchivG NRW zu beginnen, um ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen;
2. den Landtag bzw. den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien kurzfristig über den geplanten Fahrplan für das Gesetzgebungsverfahren zu informieren.
Dr. Joachim Paul
Nicolaus Kern
Lukas Lamla
und Fraktion"

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