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http://www.muenchen-tv.de/politik/Abiturienten_unerwuenscht-6509.html

Eine Rechtsgrundlage dafür kann ich in
http://www.bsb-muenchen.de/Allgemeine-Benutzungsordnung.1438.0.html
nicht erkennen.

Update: Mehr in den Kommentaren.


(c) Bayerische Staatsbibliothek, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode Im Oktober 2006 gab es um 15 Uhr 43 anscheinend noch freie Plätze ...
Olaf (Gast) meinte am 2010/10/24 10:48:
Kleiner Unterschied
Das Mitbringen von Lernmaterialien für die Abiturvorbereitung in den Allgemeinen Lesesaal und den Zeitschriftenlesesaal wird grundsätzlich nicht mehr gestattet. ...

http://www.bsb-muenchen.de/Hinweise-fuer-Schueler.194.0.html#c7237 
KlausGraf antwortete am 2010/10/24 13:18:
Unsinn
Damit sperrt man Abiturienten aus, die sich in der Bibliothek auf das Abitur vorbereiten wollen. Das Mitbringen eigener Unterlagen, die man fallweise durch Informationen aus dem Medienangebot der Bibliothek ergänzt, ist traditionell in wissenschaftlichen Bibliotheken üblich und hält sich innerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, wie er durch die Benützungsordnung umschrieben wird. Die Abiturvorbereitung dient "der beruflichen Arbeit und Fortbildung". Dass die wissenschaftlichen Zwecke in § 2 Abs. 1 an erster Stelle genannt werden, bedeutet nicht, dass die Bibliothek Wissenschaftler bevorzugen darf. Diese Interpretation der BSB ist klar rechtswidrig, denn die Benützungsordnung ist eine Rechtsverordnung.

Mit dem Zurückweisen von Schülern, die Bücher, die nur zur Abiturvorbereitung bestimmt sind, mitbringen, schließt die BSB unzulässigerweise auch solche Schüler aus, die tatsächlich das Medienangebot der BSB zusätzlich nutzen. Da sie Destinatäre sind, greift das in ihre Rechte ein. 
Olaf (Gast) antwortete am 2010/10/24 14:39:
Natürlich ist das Unsinn,
aber darum ging es mir nicht.

Wenn ich auf Bild.de gelesen hätte "Bayerische Staatsbibliothek sperrt Abiturienten aus" - ok, ist halt Bild.
Hier sollte der Anspruch schon sein die Fakten korrekt und unverkürzt wiederzugeben. Wie dann der Kommentar dazu ausfällt, ist wieder eine andere Sache.
Aus meiner Sicht hätte man daher schon erwarten können, dass der Kernsatz und der Link zum vollen Text des Verbots und nicht (nur) zu München TV gebloggt werden.

Nun, das wurde von mir übernommen, so dass sich andere Leser selbst ein Bild machen und ein Meinung bilden können. 
KlausGraf antwortete am 2010/10/24 15:06:
Mit Internetausdruckern diskutiere ich nicht
Sie haben das Internet nicht verstanden. Die Quelle titelt genauso reißerisch und lässt dann eine Erläuterung folgen. Wen die Meldung in Archivalia interessiert, wird ohnehin sich näher informieren wollen und den Link aufrufen. Im übrigen ist der Titel korrekt: Dass alle Abiturienten ausgesperrt werden, ist ihm nicht zu entnehmen. 
 

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