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Die Berliner Erklärung zum Open Access vom Oktober 2003 liegt auf dem Server der MP-Gesellschaft auch in einer schlechten deutschen Übersetzung vor.

http://www.mpg.de/pdf/openaccess/BerlinDeclaration_dt.pdf

Vor allem das erste Kriterium für Open Access hat grosse Bedeutung.

Englische Fassung
http://archiv.twoday.net/stories/92803/

1. The author(s) and right holder(s) of such contributions grant(s) to all users a free, irrevocable, worldwide, right of access to, and a license to copy, use, distribute, transmit and display the work publicly and to make and distribute derivative works, in any digital medium for any responsible purpose, subject to proper attribution of authorship (community standards, will continue to provide the mechanism for enforcement of proper attribution and responsible use of the published work, as they do now), as well as the right to make small numbers of printed copies for their personal use.

Deutsche Fassung MPG:

1. Die Autoren und Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen erteilen allen Benutzern das freie, unwiderrufliche und weltweite Zugangsrecht und die Erlaubnis, die Veröffentlichung für jeden verantwortlichen Zweck zu kopieren, zu benutzen, zu verteilen, zu übertragen und abzubilden unter der Bedingung der korrekten Nennung der Urheberschaft (wie bisher werden die Mechanismen der korrekten Berücksichtigung der Urheberschaft und der verantwortlichen Nutzung durch die Regeln der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Geltung gebracht) sowie das Recht, eine beschränkte Anzahl gedruckter Kopien für den persönlichen Gebrauch zu machen.

Mein Vorschlag:

Die Urheber und Rechteinhaber sichern allen Benutzern unwiderruflich den freien weltweiten Zugang zu und erteilen ihnen die Erlaubnis, das Werk zu kopieren, zu benutzen, zu verteilen, zu übertragen und wiederzugeben (und zwar auch öffentlich), Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten und dies alles in jedem digitalen Medium und zu jedem verantwortbaren Zweck, vorausgesetzt die Urheberschaft wird korrekt zum Ausdruck gebracht (die wissenschaftliche Gemeinschaft wird wie bisher die Regeln vorgeben, wie die Urheberschaft korrekt anzugeben ist und was eine verantwortbare Nutzung ist). Darüber hinaus dürfen zum persönlichen Gebrauch eine kleine Anzahl von Ausdrucken erstellt werden.

Begründung: Es leuchtet unmittelbar ein, dass es bei einer Formulierung, die erhebliche juristische Relevanz haben kann, Genauigkeit angesagt sein sollte. So ist es beispielsweise nicht hinzunehmen, dass die Bearbeitungen (derivative works) unter den Tisch fallen.

NACHTRAG August 2007:

Inzwischen bietet die MPG eine andere (korrekte) Übersetzung des kritisierten Abschnitts an:

"Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich
das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen
– in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren,
zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon
zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird. (Die Wissenschaftsgemeinschaft
wird, wie schon bisher, auch in Zukunft Regeln hinsichtlich korrekter Urheberangaben
und einer verantwortbaren Nutzung von Veröffentlichungen definieren) Weiterhin kann von
diesen Beiträgen eine geringe Anzahl von Ausdrucken zum privaten Gebrauch angefertigt werden."

man wird unschwer feststellen, dass meine Übersetzung für die Neuübersetzung Pate gestanden hat. Seit wann die Neuübersetzung im Netz ist, ist mir nicht bekannt.
KlausGraf meinte am 2003/10/30 00:32:
Genealogie der Open Access Definition
Die englische Definition stimmt mit kleineren Abweichungen wörtlich mit dem Bethesda Statement überein, das wiederum vom Wellcome Trust übernommen wurde

http://www.earlham.edu/~peters/fos/bethesda.htm#definition
http://www.wellcome.ac.uk/en/1/awtvispolpub.html 
 

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