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http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20140627_2bvr042912.html

"Dies gilt insbesondere, soweit der Gesetzgeber nur die Veröffentlichung im Wortlaut unter Strafe gestellt, aber Wiedergaben in indirekter Rede vom Tatbestand ausgenommen hat. Die hierdurch bestehenden Umgehungsmöglichkeiten sind der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) geschuldet, die es gebietet, nur absolut notwendige Einschränkungen vorzunehmen. Veröffentlichungen im Wortlaut bilden eine deutlich größere Gefahr für die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten und die vom Verfahren Betroffenen als eine lediglich inhaltlich berichtende Veröffentlichung in nichtwörtlicher Rede (vgl. BVerfGE 71, 206 <216>). Gegenüber der erkennbaren Meinungsäußerung kommt dem Zitat die besondere Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu (vgl. BVerfGE 54, 208 <217>). Nur eine wortgetreue Wiedergabe von Aktenteilen erweckt den Eindruck amtlicher Authentizität und bezweckt diesen regelmäßig auch. Sie wird deshalb in der Regel weitergehende Wirkung haben als die bloße Mitteilung eines Dritten, in der über den Inhalt amtlicher Akten berichtet wird."

Aus meiner Sicht eine absolut abwegige, empirisch unhaltbare Position.

Siehe auch
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/16/gerichtsunterlagen-gehoeren-nicht-ins-netz/
KommentarTrollAusÜberzeugung (Gast) meinte am 2014/07/17 14:35:
An unbegrenzter Freiheit
gehen die Menschen nicht zu Hunderten, sondern zu Tausenden zugrunde (Rousseau). 
Gast (Gast) antwortete am 2014/07/17 15:46:
Es geht nicht um "Geheimjustiz"
..., denn die Veröffentlichung der Anklageschrift nach dem Ende der Verhandlung ist gerade nicht verboten. 
Frerck (Gast) antwortete am 2014/07/17 15:57:
aber
Geheimjustiz macht sich so schön im Titel, was spielt es da für eine Rolle das es darum gar nicht geht? 
ladislaus (Gast) meinte am 2014/07/17 19:57:
Es ist wirklich völlig abwegig, wenn ein Gericht den Journalismus bis in die Stilmittel hinein beaufsichtigen will. Solche verabscheuungswürdigen Richter hätten am liebsten gar keine Presse, sondern nur ihre armseligen PR-Mitteilungen, und wahrscheinlich am liebsten auch keine Anwälte, die stören doch auch nur bei der Wahrheitsfindung. Die Öffentlichkeit ist für deutsche Gerichte nur dann interessant, wenn sie in ihr eitel glänzen wollen oder wenn sie sie in ihrem Sinne aufhetzen wollen. 
KommentarTrollAusÜberzeugung (Gast) antwortete am 2014/07/18 09:54:
Ach, der Buchhändler
der auch gerne mal Bücher vernichtet ist auch mal wieder da. Schön, dass die KG-Fans nicht ganz ausgehen... 
 

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