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Medienarchive

http://www.radioeins.de/programm/sendungen/die_profis/archivierte_sendungen/beitraege/sprachnachrichten-auf-schellack.html

Zum Stöbern und Hören:
https://www.phono-post.org/browse.cgi

Leif Kramp: Rezension zu: Behmer, Markus; Bernard, Birgit; Hasselbring, Bettina: Das Gedächtnis des Rundfunks. Die Archive der öffentlich-rechtlichen Sender und ihre Bedeutung für die Forschung. Wiesbaden 2014, in: H-Soz-Kult, 10.11.2014, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-19795 .

Zitat:

"Eine Leerstelle bleibt bis auf vereinzelte Hinweise die kritikwürdige, weil beliebige Kassationspraxis (Vernichtung/Löschung von Überlieferungen) in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis Anfang der 1980er-Jahre. Auf eine drohende Lückenhaftigkeit des Überlieferungsbestandes wird zwar in Bezug auf den Schriftgutbestand und auf Radioprogramme sowie das überlieferte DDR-Programmvermögen hingewiesen, nicht jedoch die in Teilen hitzige und langwierige Debatte um wiederholte Löschaktionen aufgegriffen, die maßgeblich von Fernsehfilmern und Rundfunkjournalisten, aber auch unter Beteiligung von Archivaren geführt wurde und unter anderem in die Initiative zur Gründung einer „Deutschen Mediathek“ mündete. Hierfür hätte es sich unter anderem bei der Frage nach den gegenwärtigen Herausforderungen und Unsicherheiten hinsichtlich neuartiger (digitaler) Quellen (Beitrag von Christian Schwarzenegger, Universität Augsburg) angeboten, einen Bezug zwischen früheren und aktuellen Archiv-Regeln und -Mentalitäten zu wagen, zum Beispiel um durch das Verstehen der Fehler der Vergangenheit gegen Kurzsichtigkeit und Ignoranz und für Weitsicht und Offenheit zu werben. Kurzsichtig erscheinen dagegen erstaunlicherweise die Herausgeber selbst, indem sie beiläufig behaupten, dass die Archive privater Anbieter als „sofern überhaupt vorhanden, (bislang) für Forscher/innen kaum zugänglich“ (S. 19) seien, was in dieser pauschalen Form freilich nicht zu halten ist, sondern vielmehr zumindest exemplarisch den Einschluss von Privatsenderarchiven erforderlich gemacht hätte.[2]

Auch hätte der Leser Vieles über ein Modell gelungener Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Rundfunkarchiv und den Forschern im DFG-Forschungsprojekt „Programmgeschichte des DDR-Fernsehens“[3] lernen können, doch fehlt dieses relevante Beispiel unter den exemplarischen Studien. Leider ist zudem einigen (wenigen) Beiträgen eine gewisse Schludrigkeit beim Zitieren und Bibliographieren zu attestieren. "

http://irights.info/artikel/endlich-creative-commons-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/24015

Das Abgeordnetenhaus der Hauptstadt hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die 7-Tage-Frist für Mediatheken von ARD und ZDF auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu streichen.

http://heise.de/-2250312

http://log.netbib.de/archives/2014/05/11/frei-zugangliches-wird-wieder-eingehegt/

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=2383

"Pressemitteilung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten:

Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen Rundfunkarchivs

1. Grundsätze

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind sich des kulturellen Wertes der in ihren Archiven bewahrten medialen Überlieferung bewusst und unterstützen die Zwecke von Wissenschaft und Forschung. Die Bedeutung der audio-visuellen Medien als wissenschaftliches Quellenmaterial nimmt zu und zahlreiche Kapitel der Zeitgeschichte können ohne deren Analyse nicht mehr geschrieben werden.

Mit den folgenden Regelungen wird der Zugang von Wissenschaft und Forschung zu den Archiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und des Deutschen Rundfunkarchivs (DRA)1 transparent und einheitlich gestaltet. Dadurch wird die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefördert. Unter medialer Überlieferung werden dabei nicht nur Bewegtbilder- und Tondokumente verstanden, sondern auch ergänzende Bestandsgruppen wie Schriftoder Sammelgut (Techniksammlungen, Sachzeugen etc.), deren Kontextinformationen in vielen Fällen für die Auswertung und das Verständnis der Video-, Bildund Tondokumente unverzichtbar sind.
Der Zugang zum Archivgut für Wissenschaft und Forschung ist damit in den Rundfunkanstalten nach einheitlichen Maßstäben und gemäß einem in allen öffentlich- rechtlichen Rundfunkarchiven in Deutschland geltenden einheitlichen Verfahren geregelt.

Nicht Gegenstand dieser Regelungen sind alle anderen Nutzungen von Archivgut durch Dritte:
- durch Bildungseinrichtungen im Rahmen der Rundfunkgesetze
- ohne wissenschaftliche Zwecke (z.B. durch Firmen, Institutionen, Museen, Vereine, Stiftungen, Parteien oder sonstige Einrichtungen und Organisationen)
- durch sonstige kommerzielle Anbieter

Diese nicht-wissenschaftlichen Nutzungsformen erfolgen in der Regel durch bilaterale Verträge mit den Verwertungsgesellschaften oder den Rundfunkanstalten selbst.

2. Zugangsberechtigung
Die Rundfunkanstalten gewähren unter Beachtung der Primärzwecke ihrer Archive als Präsenz- und Arbeitsarchive Zugang zu den Beständen für Zwecke der Wissenschaft und Forschung. Als solche gelten insbesondere Vorhaben mit dem Ziel einer Dissertation (andere wissenschaftliche Abschlussarbeiten ggf. nach Einzelfallprüfung) und andere wissenschaftliche Projekte von hauptamtlichen Hochschulangehörigen, Gastdozenten oder Honorarprofessoren sowie vergleichbaren Mitgliedern der Hochschulen und wissenschaftlichen Institute.

Aus Rücksicht auf schutzwürdige Interessen gelten für den Zugang zu bestimmten Bestandsgruppen jedoch die folgenden Einschränkungen:
- Für Verwaltungsunterlagen der Rundfunkanstalten sind die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
- Für Dokumente, die sich auf natürliche Personen beziehen, gelten die Bestimmungen des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes. Unter Umständen ist vor der Nutzung die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen.
- Für die Nutzung von Deposita ist die Einwilligung des jeweiligen Depositum- Gebers einzuholen und nachzuweisen.
- Die Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.

Darüber hinaus kann die Nutzung versagt werden, wenn
- schutzwürdige Belange der Rundfunkanstalt tangiert sind
- schutzwürdige Belange Dritter dem entgegenstehen
- die Erhaltung des Archivgutes gefährdet ist
- der Nutzungsumfang die Kapazitäten des Archivs übersteigt.

Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Archivguts besteht nicht.

3. Benutzung
Nutzungsanfragen müssen schriftlich unter Angabe des durch die akademische Einrichtung bestätigten Nutzungszwecks und des Themas der wissenschaftlichen Arbeit an die für die wissenschaftliche Nutzung zuständige Stelle der jeweiligen Rundfunkanstalt erfolgen (s. Adressenliste in der Anlage).

Vor Beginn einer Nutzung ist in der Regel eine Erstberatung der Wissenschaftlerin oder des Wissenschaftlers erforderlich, in der unter anderem geklärt wird, ob das Thema ausreichend spezifiziert ist, ob geeignetes Archivgut im Archiv der Rundfunkanstalt überhaupt vorliegt, ob die Voraussetzungen für eine Einsichtnahme gegeben sind oder geschaffen werden können und ob genügend Kapazitäten für die Recherche und die weitere Begleitung des Vorgangs vorhanden sind. Im Hinblick auf die Wahrung etwaiger Persönlichkeitsrechte, auf Bestimmungen des Datenschutzes oder auf die Wahrung von Urheber- und Leistungsschutzrechten muss der Benutzer vor Einsicht in Dokumente des Archivs einen Benutzungsantrag unterzeichnen, in dem sich dieser zur Einhaltung aller die vorgenannten Rechte schützenden Vorschriften verpflichtet.

Die Sichtung des Archivguts erfolgt grundsätzlich in den Räumen der jeweiligen Rundfunkanstalt. Eine Ausleihe des Archivguts ist nicht möglich, nur in Ausnahmefällen kann eine Ansichtskopie erstellt werden.

4. Verwendung und Zitierweise
Das zur Nutzung überlassene Archivgut darf ausschließlich für den beantragten Nutzungszweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Zu beachten sind die Bestimmungen des Datenschutzes, bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie die Persönlichkeitsrechte Betroffener (vgl. Ziffer 2.).

Die Zitierweise, Siglen und Signaturen, mit denen Quellen nachzuweisen sind, werden dem Nutzer verbindlich vorgegeben. Es sind die Regelungen des Zitatrechts einzuhalten. Im Falle einer Publikation oder anderweitigen Veröffentlichung sind dem Archiv hiervon kostenfrei und unaufgefordert ein (ggf. elektronisches) Belegexemplar zu übergeben.

5. Kostenerstattung
Erstberatung, Eigenrecherchen und Sichtung sind kostenfrei. Für Auftragsrecherchen und ggf. Rechteermittlung können die dafür entstehenden Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. Für die Anfertigung von Audiound Video-Kopien zur Ansicht wird grundsätzlich die interne Verrechnung einer Technikerstunde zugrunde gelegt (die konkreten Zahlen werden in zwei Anlagen dargestellt).

Autoren: ARD-/ZDF-Archivleiterkonferenz mit Deutschlandradio und dem DRA am 23. Oktober 2013 beim NDR in Hamburg

---

Kostenübersicht als Anlage zu den Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut

ARD und Deutschlandradio

Die Eigenrecherche und die Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.

Für Auftragsrecherchen sowie für die Herstellung und Überlassung von Kopien können die Archive der Rundfunkanstalten zur Deckung der entstandenen Selbstkosten in folgender Weise Rechnungen erstellen:

Die Kosten betragen für
- Auftragsrecherche ggf. Selbstkosten
- Rechteermittlung ggf. Selbstkosten
- Audiokopien 30 € je Technikerstunde
- Videokopien 30 € je Technikerstunde
- Film tatsächliche Überspielkosten (externe Firma)
- Fotos (als Fotokopie) kostenlos
- Fotokopien kostenlos

Sofern Ansichtskopien von AV-Medien für rein wissenschaftliche Zwecke bei externen Dienstleistern erstellt werden, gelten die gleichen Preise, wie bei der Herstellung von Privatkopien für Zuschauer und Hörer.

Die Erstellung von Kopien und die Rechteklärung im Falle von Veröffentlichungen und kommerziellen Verwertungen werden nach den Preislisten der Verwertungstöchter der Rundfunkanstalten bzw. der mit der Verwertung beauftragten Einrichtungen berechnet.

ZDF

Die Eigenrecherche und die Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.

Für Auftragsrecherchen sowie für die Herstellung und Überlassung von Kopien können die Archive der Rundfunkanstalten zur Deckung der entstandenen Selbstkosten in folgender Weise Rechnungen erstellen:

Die Kosten betragen für
- Auftragsrecherche ggf. Selbstkosten
- Rechteermittlung ggf. Selbstkosten
- Audiokopien ggf. Selbstkosten
- Videokopien ggf. Selbstkosten
- Film tatsächliche Überspielkosten (externe Firma)
- Fotos (als Fotokopie) kostenlos
- Fotokopien kostenlos

Sofern Ansichtskopien von AV-Medien für rein wissenschaftliche Zwecke bei externen Dienstleistern erstellt werden, gelten die gleichen Preise, wie bei der Herstellung von Privatkopien für Zuschauer und Hörer.

Die Erstellung von Kopien und die Rechteklärung im Falle von Veröffentlichungen und kommerziellen Verwertungen werden nach den Preislisten der Verwertungstöchter der Rundfunkanstalten bzw. der mit der Verwertung beauftragten Einrichtungen berechnet.

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Die Pressemitteilung finden Sie zudem hier:
www.ard.de/download/943956/Regelungen_zum_Archivzugang.pdf

Eine Liste mit Ansprechpartnern zum Archivzugang finden Sie hier:
www.ard.de/download/943982/Ansprechpartner_zum_Archivzugang.pdf"

Ich halte das restriktive Dokument für einen Skandal und in mehrfacher Hinsicht für RECHTSWIDRIG.

Nicht nur institutionelle Forschung ("unter Angabe des durch die akademische Einrichtung bestätigten Nutzungszwecks") ist wissenschaftliche Forschung im Sinne des Art. 5 GG.

Die Forderung nach einem Belegexemplar bedarf einer gesetzlichen Grundlage (einfach mal in Archivalia die Suche bemühen).

Leider hat sich die unfähige Justiz dieses Landes schon oft vor den Karren der Rundfunkanstalten spannen lassen und die Grundsätze des öffentlichen Rechts für sie gebeugt. Aber versuchen sollte man es schon, gegen diesen eklatanten Schlag ins Gesicht der Zivilgesellschaft gerichtlich vorzugehen.

Fragt

http://www.siwiarchiv.de/?p=6733

und verweist auf die Diskussion in

http://archiv.twoday.net/topics/Medienarchive/

... fordert D64-Co-Vorsitzender Nico Lumma.

http://d-64.org/creative-commons-als-offentlich-rechtliche-aufgabe/?utm_source=rechtsfrei&utm_medium=twitter

Wer etwas über die Archive der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland wissen will, kann dies nun endlich! Prof. Markus Behmer, Dr. Birgit Bernhard und Bettina Hasselbrink haben sich der Aufgabe unterzogen, das Informationsdefizit über die Rundfunkarchive in Deutschland und deren Nutzung etwas abzubauen.

Das Gedächtnis des Rundfunks. Die Archive der öffentlich-rechtlichen Sender und ihre Bedeutung für die Forschung, hrsg. von Behmer, Markus / Bernard, Birgit / Hasselbring, Bettina, Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden, XII, 452 S., 49,99 Euro.
ISBN: 978-3-531-18319-0

Inhaltsverzeichnis und Vorwort hier:

Allen Medienwissenschaftlern vor einer Archivnutzung zur Lektüre empfohlen!

9783531190129

http://derstandard.at/1385171298805/Nordkorea-loescht-beinahe-gesamtes-Nachrichtenarchiv

Über 35.0000 online abrufbare nachrichtliche Meldungen der staatlichen nordkoreanischen Nachrichtenagentur (KCNA) wurden in den letzten Tagen gelöscht.

Siehe auch
http://www.theguardian.com/world/2013/dec/16/north-korea-erases-kim-jongun-uncle-archives

 

twoday.net AGB

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