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Records Management

Die neue eIDAS-Verordnung schafft europaweit einheitliche Grundlagen für sichere wie vertrauenswürdige elektronische Geschäftsprozesse einschl. deren Dokumentation und Nachweis. Ein fundiertes Kompendium zu Inhalten, Chancen, Herausforderungen, Empfehlungen findet sich hier:

http://toolbox.bearingpoint.com/de/regulierung/information-detail-regulierung/chancen-und-herausforderungen-der-eidas/3009/

gibt ein aktueller Artikel der in der aktuellen eGovernment-Computing erschienen ist. In diesen sind die umfassenden Erfahrungen der Autoren aus einschlägigen Projekten in öV und Privatwirtschaft, der Marktkenntnis sowie der Standardisierung in dem Thema unmittelbar eingeflossen.

http://www.egovernment-computing.de/wichtige-antworten-zur-tr-resiscan-a-506732/



Im Rahmen unserer Ausbildung zu Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv entstand dieses nicht ganz ernst gemeinte Video als Teil eines Abschlussprojektes im Jahr 2013, was in nervigem Denglisch das freudige Verhältnis zwischen Archivar und Behördenmitarbeiter karikiert.

Alle Rechte liegen bei Eric Heinrich, Chemnitz.

Die erste Lösung hat die funktionale Konformitätsprüfung gem. TR-ESOR zur beweissicheren Langzeitspeicherung erfolgreich bestanden:

http://www.kommune21.de/meldung_16382

Nähere Informationen zur TR-ESOR finden sich beim BSI:

https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03125/index_htm.html

Die ersten Ergebnisdokumente der letzten E-Government-Initiative De-Mail sind online:

http://www.cio.bund.de/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/E-Government-Initiative/egovernment_initiative_node.html#doc2762370bodyText2

Aktuell läuft noch bis 31.07. die Bewerbungsfrist für die neue E-Government-Initiative des BMI. Wie die Ergebnisse zeigen gibt es erste konkrete Anwendungen zur sicheren elektronischen Kommunikation.

Die hier auch diskutierten technischen Fragen sollten anhand der maßgeblichen Technischen Richtlinien des BSI vertieft werden.

Die Bundesagentur für Arbeit hat sich in ihrer Ausschreibung zur beweissicheren Langzeitspeicherung für eine Lösung auf Basis der TR-03125 entschieden:

http://www.move-online.de/index.php?schrift=2&modus=g&menu=1&page=meldungen&data=14939

Nach u.a. dem Bundesministerium für Gesundheit einschl. des Geschäftsbereichs setzt damit eine weitere Bundesbehörde eine gerichtsfeste Aufbewahrung ihrer elektronischen Unterlagen um.

Im Kontext der zunehmend rein elektronischen Verwaltungsarbeit gewinnen Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Transparenz behördlichen Handelns und in der Folge der Beweissicherheit elektronischer Unterlagen erheblich an Bedeutung. Insbesondere die Frage, wie elektronische Unterlagen über die teilweise jahrzehntelangen Aufbewahrungsfristen beweissicher und vor allem nutzbar aufbewahrt werden können gilt es künftig adäquat zu beantworten.

Seitens BearingPoint haben wir die 10 wichtigsten Fragen zur beweissicheren Langzeitspeicherung in einem E-Book zusammengefasst. Dieses basiert auf den aktuellen rechtlichen, fachlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie unseren Erfahrungen in den einschlägigen Projekten.

Sie können sich das E-Book unter nachfolgendem Link kostenfrei downloaden:

http://www.bearingpoint.com/de-de/7-6383/10-fragen-zum-thema-beweissichere-langzeitspeicherung/?&p=353

Nachdem das Thema De-Mail ja auch hier bei Archivalia bereits kontrovers diskutiert wurde bieten die vom BMI veröffentlichten Erfahrungen von Behörden und sonstigen öffentlichen Institutionen, die in 2011 an der Pilotierung von De-Mail im Competence Center De-Mail mitwirkten, eine gute Grundlage, sich inhaltlich näher mit dem Thema zu beschäftigen. Neben einem Grundlagendokument, dass auf die wesentlichen rechtlichen, organisatorischen und technischen Fragestellungen eingeht, werden die einzelnen Pilotprojekte, deren organisatorische und technische Rahmenbedingungen vorgestellt. Des Weiteren sind die Dokumente für die in den Projekten erfolgte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von De-Mail (angelehnt an den WiBe 4.1 Standard) veröffentlicht.

Die Dokumente finden Sie hier:

http://www.cio.bund.de/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/Einfuehrung-in-Behoerden-und-Unternehmen/einfuehrung_in_behoerden_und_unternehmen_node.html

Lassen Sie uns direkt an den Dokumenten sowie den Technischen Richtlinien des BSI zu De-Mail die begonnene fachliche/technische Diskussion fortsetzen.

Fragen zur Veraktung von De-Mail beantwortet das Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit, Baustein E-Akte:

http://www.verwaltung-innovativ.de/cln_108/nn_684678/DE/Organisation/orgkonzept__everwaltung/orgkonzept__everwaltung__node.html?__nnn=true

Der Arbeitskreis Schriftgutverwaltung im DIN NABD 15 als verantwortliches Normungsgremium zur Schriftgutverwaltung/ Records Management in Deutschland hat einen Leitfaden zur qualitätssicheren Aktenführung nach DIN ISO-15489-1 veröffentlicht.
Dies zeigt prägnant die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen, Verantwortlichkeiten und Prozesse sowie notwendigen Schritte zur geeigneten IT-Unterstützung auf. Ergänzt um eine umfangreiche Literaturliste kann der Leitfaden als guter Einstieg in die Thematik dienen, insbesondere für Fachfremde, Führungskräfte und Quereinsteiger.

Vgl.: http://www.beuth.de/de/artikel/schriftgutverwaltung

Der Leitfaden ist ein Kompendium zum 2010 veröffentlichten Online-Manual zur Schriftgutverwaltung: http://archivschule.de/forschung/schriftgut/schriftgutverwaltung.html

Nähere Informationen zum DIN NABD finden Sie hier:

http://www.nabd.din.de/gremien/NA+009-00-15+AA/de/54774796.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitsagentur-stellt-von-papier-auf-elektronische-akten-um-a-840904.html

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will in allen Dienststellen die Papierakten abschaffen - das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Demnach plant die BA die elektronische Akte in ihren 176 Arbeitsagenturen und mehr als 400 weiteren Dienststellen einzuführen. Allein bei der Arbeitslosenversicherung führt die Bundesagentur mehr als 22 Millionen Akten, täglich kommen 260.000 Dokumente neu dazu. Für die Umstellung muss die BA alle Papiere einscannen lassen.

 

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