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Ad http://archiv.twoday.net/stories/4187255/#4187509

Die ganzen über 100 württembergischen Jahrbücher bei Google Book Search sind fast alle futsch, auch die alten Jahrgänge vor 1865.

Instruktiv, aber längst nicht auf einem so hohen fachlichen Niveau wie hier wird die Google Buchsuche von Mayer (UB Freiburg) vorgestellt:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/205/pdf/Tutor131.pdf

S. 105-110

Es erstaunt nicht, dass die beste deutschsprachige Einführung
http://de.wikisource.org/wiki/WS:GOOGLE
nicht erwähnt wird.

Wie der lesenswerte Wikipedia-Artikel "Schöpfungshöhe" zeigt, ist die Entscheidung, wann ein Text urheberrechtlich geschützt ist und wann nicht, vielfach kaum nachvollziehbar:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

Obwohl sich eine kurze medizinische Dienstanweisung an einen vorgegebenen Text anlehnte, wurde eine geänderte Bearbeitung vom OLG Nürnberg 2001 als Urheberrechtsverletzung aufgefasst, ein krasses Fehlurteil, das dem Freihaltungsbedürfnis im fachlichen Bereich nicht Rechnung trägt:

http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_N%C3%BCrnberg_-_Dienstanweisung

Vgl. dazu auch BGH Staatsexamensarbeit
http://lexetius.com/1980,1

Es sei "davon auszugehen, daß der im fraglichen wissenschaftlichen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise regelmäßig urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung fehlen wird; dasselbe gilt für einen Aufbau und eine Darstellungsart, die aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in Fragen des behandelten Gebiets weitgehend üblich sind und deren Anwendung deshalb nicht als eine eigentümliche geistige Leistung angesehen werden kann."

 

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