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Leider, denken einige in der Wikipedia, kann man nicht mehr einfach Leute hinrichten, wenn deren Gesinnung Anlass zu Beanstandungen gibt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Administratoren/Probleme/Tobnu

Wissenschaftler sind der Überzeugung, dass der Verlust von Kulturgut bedauerlich ist.

http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/292-More-Reasons-for-the-Immediate-Deposit-Mandate-and-the-Eprint-Request-Button.html
http://openaccess.eprints.org/index.php?/archives/274-guid.html

Einmal mehr propagiert Stevan Harnad seinen Vorschlag, sofortige Einstellung des Beitrags in ein Open-Access-Repositorium ohne sofortige Zugänglichkeit mit der Möglichkeit eines "Fair use"-Buttons zu kombinieren, der es Interessenten erlaubt, automatisiert eine Mail an den Autor mit der Bitte um eine Kopie zu senden. Stimmt der Autor zu, wird eine Mail mit dem Beitrag an den Interessenten gesandt.

Leider verschweigt Harnad, in welchen Repositorien solche Buttons eingesetzt werden, wieviele Dokumente betroffen sind, wie oft der Button benützt wird und wie häufig eine Ablehnung des Autors ist.

Meine erste These lautet: Wer an OA interessiert ist, hat noch lange keine Zeit auf beliebige Anfragen zu reagieren. Auch wenn ich mir vorstellen kann, dass der Prozentsatz an positiver Erledigung generell hoch ist, es gibt doch einen nicht zu vernachlässigenden Teil von Zurückweisungen. (Ich kann mich hinsichtlich eigener Erfahrungen nur auf individuelle Anfragen berufen, einmal habe ich einen vergleichbaren Button in St. Gallen gefunden, aber das System hat nie auf die Betätigung reagiert, es kam überhaupt keine Rückmeldung.)

Wohl nicht selten nimmt sich der geschmeichelte Angefragte vor, noch ein paar freundliche Zeilen oder eine Rückfrage zu formulieren, kann das aber nicht sofort erledigen - und die Anfrage bleibt Wochen liegen.

Meine zweite These lautet: Nach deutschem Recht funktioniert der Fair-Use-Button nicht. Eine Weitergabe ist nur erlaubt, wenn zwischen Absender und Empfänger eine persönliche Verbundenheit besteht. Die Versendung eines Beitrags an einen beliebigen Interessenten ist zwar wissenschaftliches Gewohnheitsrecht, aber nach deutschem Urheberrecht illegal.

 

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