PDF/A ist seit 2005 ISO-genormt und gilt aktuell als anerkannter Standard zur elektronischen Archivierung. Doch es entwickeln sich derzeit auch Alternativen. Einer solchen anderen Technologie fühlt Documanager auf den Zahn: XPS
schwalm.potsdam - am Sonntag, 20. Januar 2008, 22:57 - Rubrik: Digitale Unterlagen
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Dieser Frage geht vor dem Hintergrund von Microsoft Office SharePoint Server (MOSS) etc. Documanager nach: Wozu DMS?
schwalm.potsdam - am Sonntag, 20. Januar 2008, 22:52 - Rubrik: Records Management
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schwalm.potsdam - am Sonntag, 20. Januar 2008, 22:47 - Rubrik: Erschließung
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Das ICA hat einen neuen Dokumenten-(Record)Austausch-Standard zur Kommentierung veröffentlicht:
Neuer Dokumenten-(Record-)Austausch-Standard
Neuer Dokumenten-(Record-)Austausch-Standard
schwalm.potsdam - am Sonntag, 20. Januar 2008, 22:41 - Rubrik: Records Management
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" .... Zum offiziellen Auftakt des HR2-Hörfestes präsentieren Studierender der FH Wiesbaden im Nassauischen Kunstverein eine Medieninstallation zum Thema "Archiv der verklingenden Geräusche". ...."
Quelle:
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/kultur/objekt.php3?artikel_id=3128374
Quelle:
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/kultur/objekt.php3?artikel_id=3128374
Wolf Thomas - am Sonntag, 20. Januar 2008, 15:32 - Rubrik: Unterhaltung
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In einem NZZ-Essay (Link) über die digitale Forografie weist Dr. Andrea Gnam,Privatdozentin für neuere deutsche Literatur an der Humboldt-Universität Berlin, auf Jörg Sasse hin:
" .... Explizit mit dem Archiv kollektiver Bilder der Nachkriegsära beschäftigt sich Jörg Sasse («Skizzen – Der Grenoble Block», München 2006), der auf einen Fundus von Amateurfotografie zurückgreift, ...."
Weitere Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_Sasse
http://www.c42.de/ (Homepage Jörg Sasses)
" .... Explizit mit dem Archiv kollektiver Bilder der Nachkriegsära beschäftigt sich Jörg Sasse («Skizzen – Der Grenoble Block», München 2006), der auf einen Fundus von Amateurfotografie zurückgreift, ...."
Weitere Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%B6rg_Sasse
http://www.c42.de/ (Homepage Jörg Sasses)
Wolf Thomas - am Sonntag, 20. Januar 2008, 15:26 - Rubrik: Unterhaltung
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KlausGraf - am Sonntag, 20. Januar 2008, 04:44 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
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Einen völlig überzogenen Persönlichkeitsschutz fordert das LG Lübeck:
http://www.dr-schulte.de/2008/landgericht-lubeck-schutzt-arbeitnehmer-vor-presseattacken.html
Per einstweiliger Verfügung wurde untersagt, ein Foto eines ablehnenden Bescheids mit Unterschrift des Sachbearbeiters zu veröffentlichen.
Das Gericht verkennt, dass Amtsträger öffentlich und nicht in der Privatsphäre agieren. Wenn sie unrechtmäßig öffentlichem Druck durch die Presse nachgeben sollten, stellt das ein Dienstvergehen dar. Wenn der Sachbearbeiter nach Recht und Gesetz entschieden hat, dann hat er Anspruch auf Rückhalt durch seinen Dienstherrn und dann ist es gleichgültig, ob dies der Presse und einer durch sie aufgewiegelten Öffentlichkeit passt. Amtsträger müssen mit öffentlicher Kritik leben. Das gilt für Lehrer ebenso wie für Jobcenter-Mitarbeiter.
Würde diese Entscheidung Schule machen, dürfte ein Betroffener einen Bescheid auch nicht mehr un-anonymisiert ins Internet stellen. Gern wüsste man vom Gericht, unter welchen Umständen ein noch lebender Amtsträger ein Archiv daran hindern kann, eine Akte, an der er mitgewirkt hat, ins Internet zu stellen.
http://www.dr-schulte.de/2008/landgericht-lubeck-schutzt-arbeitnehmer-vor-presseattacken.html
Per einstweiliger Verfügung wurde untersagt, ein Foto eines ablehnenden Bescheids mit Unterschrift des Sachbearbeiters zu veröffentlichen.
Das Gericht verkennt, dass Amtsträger öffentlich und nicht in der Privatsphäre agieren. Wenn sie unrechtmäßig öffentlichem Druck durch die Presse nachgeben sollten, stellt das ein Dienstvergehen dar. Wenn der Sachbearbeiter nach Recht und Gesetz entschieden hat, dann hat er Anspruch auf Rückhalt durch seinen Dienstherrn und dann ist es gleichgültig, ob dies der Presse und einer durch sie aufgewiegelten Öffentlichkeit passt. Amtsträger müssen mit öffentlicher Kritik leben. Das gilt für Lehrer ebenso wie für Jobcenter-Mitarbeiter.
Würde diese Entscheidung Schule machen, dürfte ein Betroffener einen Bescheid auch nicht mehr un-anonymisiert ins Internet stellen. Gern wüsste man vom Gericht, unter welchen Umständen ein noch lebender Amtsträger ein Archiv daran hindern kann, eine Akte, an der er mitgewirkt hat, ins Internet zu stellen.
KlausGraf - am Sonntag, 20. Januar 2008, 03:49 - Rubrik: Archivrecht
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