"Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich u.a. mit dem Google-Urteil des EuGH beschäftigt und diesbezüglich die bemerkenswerte Auffassung vertreten, dass Google den Content-Anbieter, dessen Inhalte ausgelistet werden, hierüber nicht informieren darf. "
http://www.internet-law.de/2014/10/muss-google-den-betroffenen-content-anbieter-von-einer-loeschung-aus-dem-index-informieren.html
RA Stadler lehnt diese Rechtsauffassung zu Recht ab.
http://www.internet-law.de/2014/10/muss-google-den-betroffenen-content-anbieter-von-einer-loeschung-aus-dem-index-informieren.html
RA Stadler lehnt diese Rechtsauffassung zu Recht ab.
KlausGraf - am Samstag, 11. Oktober 2014, 22:31 - Rubrik: Datenschutz