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In den USA hat der Uhrenhersteller Omega eine juristische Schlappe erlitten, der mit einem winzigen beim Copyright Office registrierten Logo Grauimporte verhindern wollte. Das sei ein Missbrauch des Urheberrechts.

http://heise.de/-2527920

Eventuell könnte man diese Argumentation verwenden, wenn Rechteinhaber gemeinfreie Werke mit einem urheberrechtlich geschützten Text- oder Bildwerks als Wasserzeichen schützen wollen.
 

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