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http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/1108/2014-Jahresbericht.pdf?1427271595

S. 44-49 werden eklatante Rechtsbrüche bei der Gewährung von Einsicht in Bauakten dokumentiert.

S. 104f. geht es um Einsicht in Prüfungsunterlagen nach Ablauf der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Frist. Es gab ein Verwaltungsverfahren, über deren Ausgang man nichts erfährt. Aber die Senatsverwaltung hat Einsicht gewährt und erklärt, dass ihre ursprüngliche Rechtsauffassung zweifelhaft sei. Damit spricht einiges dafür, dass meine seit langem vertretene (seinerzeit vom Bayerischen Datenschutzbeauftragten abgelehnte) Rechtsauffassung zutreffend ist:

http://archiv.twoday.net/stories/38740948/

S. 110f. Novellierung des Landesarchivgesetzes angekündigt.
 

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