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Nikolaus Czifra–Rüdiger Lorenz, Katalog der mittelalterlichen Handschriften in Salzburg: Stiftsbibliothek Mattsee, Archiv der Erzdiözese Salzburg, Salzburger Landesarchiv, Archiv der Stadt Salzburg, Salzburg Museum. Unter Mitarbeit von Beatrix Koll und Susanne Lang. Katalog- und Registerband (Österreichische Akademie der Wissenschaften, phil.-hist. Klasse, Denkschriften 475 = Veröffentlichungen zum Schrift- und Buchwesen des Mittelalters II,11). Wien 2015.

Von den im Katalog erschlossenen 263 Handschriften und Fragmenten des Kollegiatstifts Mattsee, des Archivs der Erzdiözese Salzburg, des Archivs der Stadt Salzburg, des Salzburger Landesarchivs und der Bibliothek des Salzburg Museums war bisher nur eine geringe Anzahl in Form von Inventaren des Hill Monastic Manuscript Library-Projekts verfügbar, so dass die hier beschriebenen Handschriften und Fragmente nun erstmals gemäß wissenschaftlichen Ansprüchen einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Zwar stammen die katalogisierten Handschriften überwiegend aus dem Spätmittelalter und dem bayerisch-österreichischen Raum, beinhalten zumeist Theologisches (Exegetisches, liturgisches Schrifttum, Predigtsammlungen), Juristisches (Kommentarliteratur oder Synodalakten) und Medizinisches (darunter die Handschriften des Salzburger Apothekers Zacharias Stewitz). Doch finden sich darunter ebenso Fragmente des neunten wie auch Handschriften des 16. Jahrhunderts; Oberitalien und Frankreich bilden zudem einen weiteren Schwerpunkt der Provenienzen.

Nikolaus Czifra ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Schrift- und Buchwesen des Mittelalters des Instituts für Mittelalterforschung der ÖAW.

Rüdiger Lorenz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte I des Historischen Seminars der Universität Freiburg.

Ein Verzeichnis der beschriebenen Handschriften mit Basisinformationen und Links zu online verfügbaren Digitalisaten von ausgewählten Handschriftenseiten finden Sie auf dem österreichischen Handschriftenportal
manuscripta.at.

Die Drucklegung erfolgte mit Unterstützung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF). Gemäß den geltenden Regelungen steht der Katalog auch in einer open access-Ausgabe online auf der FWF-E-Book-Library zur Verfügung:

1) Katalogband: http://e-book.fwf.ac.at/o:811

2) Registerband: http://e-book.fwf.ac.at/o:812
(Hervorhebung von mir)

Für die Abbildungen hat man offenbar die uninteressantesten Handschriften ausgewählt. Hochrangige mittelalterliche Fragmente wie Heinrich von München (oder die Sächsische Weltchronik) erhalten kein Bild, von dem Wolfram-Fragment gibts idiotischerweise nur eine von 2 Seiten, während belanglose frühneuzeitliche Handschriften mit noch belangloseren
Bildern versehen werden. Wem nützt beispielsweise die Abbildung einer Seite einer Salzburger Stadt- und Polizeiordnung aus dem 16. Jahrhundert??

Seite aus dem Stadtarchiv Salzburg
Aua (Gast) meinte am 2015/09/07 22:21:
Das tut weh
Der letzte Satz ist eines Wissenschafters nicht würdig. Es geht wohl um die Datierung der Handschrift, daher ist das Bild sinnvoll. Jeder hat seine Spezialinteressen, nicht alle können bedient werden. Unendlich wird die Anzahl der gestatteten Bilder auch nicht gewesen sein. 
KlausGraf antwortete am 2015/09/07 23:34:
Paläographische Datierung einer solchen Handschrift nicht möglich
Bei solchen Kanzleischriften geht der Sinn einer Abbildung gegen Null. Natürlich kann man bei allem "Spezialinteressen" fingieren, selbst bei einem aus meiner Sicht völlig wertlosen Tübinger Digitalisat

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mc80

(Auszüge nach dem Druck von 1690). Alles ist eine Geschichtsquelle, und damit kann man nicht vernünftig argumentieren.

Gerade wenn die Anzahl der Abbildungen beschränkt ist, muss man doch versuchen, mit den wenigen einen möglichst großen Nutzen zu stiften. Nochmals: Was fängt die Forschung mit frühneuzeitlichen Schriftproben wie oben an? Aus meiner Sicht nichts. Aber wenn man konsequent alle mittelalterlichen Fragmente komplett ins Netz gestellt hätte und dann eben auf ein paar frühneuzeitliche Allerwelt-Abbildungen verzichtet hätte, wäre der Nutzen viel größer gewesen. Ich bin - siehe #fnzhss - weißgott kein Freund der Abwertung frühneuzeitlicher Handschriften, und bei Handschriften wie von Wolleber oder Frischlin (s. Suchfunktion dieses Blogs) sind Schriftproben in der Tat sinnvoll. Aber nicht bei Kanzleiprodukten wie den aus Salzburg, deren Zuordnung zu den "literarischen" Handschriften ohnehin erstaunt.

Weh tut, mit welcher Ignoranz wertvollste Textzeugen bei den Abbildungen übergangen wurden. 
 

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