Mit Nachdruck sei auf diesen Beitrag hingewiesen:
http://www.gib.uni-tuebingen.de/own/journal/pdf/Reitinger_Das_Unrecht_der_Bildnutzung_IMAGE.pdf
Zitate:
"Die Verschärfung der Bildrechtsfrage hat Verleger in den letzten Jahren dermaßen
verunsichert, dass diese nur mehr Bücher mit gängigem Agenturmaterial
oder in Kooperation mit Einzelmuseen oder Sammlern produzieren, die
auf ihre hauseigenen Bilder und Bestände zurückgreifen können. Geradezu
inflationär geworden ist die Zusammenarbeit der Bildverlage mit Belichtungskünstlern,
die in der Lage sind, bunte Bilder in unbegrenzter Zahl problemlos
aus sich heraus zu generieren. Verlage weichen von der einmal etablierten
Regel nur ab, wenn sie den administrativen Aufwand der Beschaffung,
der Rechteabklärung, die dabei entstehenden Kosten und allfälligen Risiken
auf den Autor abwälzen können."
"Wie ein böser Kobold klammert sich heute an jedes Bild irgendein Rechts-,
Gebühren- oder Abgabentitel Dritter. Historiker, die sich der Erforschung kultureller
Leistungen im Allgemeinen und der Bilder im Besonderen zur Aufgabe
gemacht haben, werden dadurch von ihren Quellen abgeschnitten und
jedweder Form von Wegelagerei ausgesetzt."
"Der Geschmack der Zensur haftet Rechten auf Bildinhalte an."
"Der vom Rechnungshof und seinen Höflingen propagierte Normzustand
des akademischen Kaufrausches, der den avancierten Nutzer dazu
bringen soll, mit dem Einkaufswägelchen und einem großzügig bemessenen
Kreditrahmen durch öffentliche Bibliotheken und Bildarchive zu rauschen,
läuft dem Berufsethos des Historikers direkt zuwider."
Zu meiner Position siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1022222706/
http://archiv.twoday.net/stories/41788826/ und viele andere Beiträge
http://www.gib.uni-tuebingen.de/own/journal/pdf/Reitinger_Das_Unrecht_der_Bildnutzung_IMAGE.pdf
Zitate:
"Die Verschärfung der Bildrechtsfrage hat Verleger in den letzten Jahren dermaßen
verunsichert, dass diese nur mehr Bücher mit gängigem Agenturmaterial
oder in Kooperation mit Einzelmuseen oder Sammlern produzieren, die
auf ihre hauseigenen Bilder und Bestände zurückgreifen können. Geradezu
inflationär geworden ist die Zusammenarbeit der Bildverlage mit Belichtungskünstlern,
die in der Lage sind, bunte Bilder in unbegrenzter Zahl problemlos
aus sich heraus zu generieren. Verlage weichen von der einmal etablierten
Regel nur ab, wenn sie den administrativen Aufwand der Beschaffung,
der Rechteabklärung, die dabei entstehenden Kosten und allfälligen Risiken
auf den Autor abwälzen können."
"Wie ein böser Kobold klammert sich heute an jedes Bild irgendein Rechts-,
Gebühren- oder Abgabentitel Dritter. Historiker, die sich der Erforschung kultureller
Leistungen im Allgemeinen und der Bilder im Besonderen zur Aufgabe
gemacht haben, werden dadurch von ihren Quellen abgeschnitten und
jedweder Form von Wegelagerei ausgesetzt."
"Der Geschmack der Zensur haftet Rechten auf Bildinhalte an."
"Der vom Rechnungshof und seinen Höflingen propagierte Normzustand
des akademischen Kaufrausches, der den avancierten Nutzer dazu
bringen soll, mit dem Einkaufswägelchen und einem großzügig bemessenen
Kreditrahmen durch öffentliche Bibliotheken und Bildarchive zu rauschen,
läuft dem Berufsethos des Historikers direkt zuwider."
Zu meiner Position siehe
http://archiv.twoday.net/stories/1022222706/
http://archiv.twoday.net/stories/41788826/ und viele andere Beiträge
KlausGraf - am Mittwoch, 30. September 2015, 18:08 - Rubrik: Archivrecht