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Einige Fragmente zu Handschriftenbeständen auf dem Stand von 2008:

http://www.handschriftencensus-rlp.mediaevistik.uni-mainz.de/

Für die Erarbeitung dieser spärlichen Mustereinträge wurden vermutlich Unsummen an öffentlichen Geldern ausgegeben!
Brigitte Pfeil (Gast) meinte am 2010/12/08 11:02:
"Spekulatius"
Für die Vorbereitung und Erstellung eine abgabefähigen Drittmittelantrages kann man jemanden engagieren und per Werkvertrag bezahlen. Wenn dann bei der Vorbereitung eines solchen Antrages *Musterbeschreibungen* angefertigt werden, die sozusagen ein 'Abfallprodukt' des Antrages bzw. der Antragsvorbereitung darstellen, dann sind die vorhanden und auch nutzbar. - Wenn man diese Zusammenhänge und Hintergründe nicht kennt, dann könnte man sich bei den Beteiligten informieren ... oder man kann, wie hier geschehen, einfach mal gehaltlos vor sich hin spekulieren. 
KlausGraf antwortete am 2010/12/08 11:07:
Was im Netz steht, wird beurteilt. Basta
Tom (Gast) antwortete am 2010/12/08 11:44:
Basta
und jede Quellenkritik wird vermieden! Wissenschaftlichkeit a' la Archivalia? 
 

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