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http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=54399&pos=0&anz=241

Bis zum Vorliegen der Urteilsgründe zitiere ich der Einfachheit halber Herrn Buchhändler P. aus R.:

http://twitter.com/AndreasPraefcke/status/15759085056040961 und weitere.

Ein wirklich schwerer Schlag für freie Inhalte, denn das übervorsichtige Gesocks, das bei den Wikipedia:Urheberrechtsfragen immer mehr den Ton angibt, wird dann auch bei Zoobildern, Schlossinnenaufnahmen usw. nach Löschungen schreien.

Update:
RA Stadler kritisiert das Urteil
http://www.internet-law.de/2010/12/bgh-unzulassige-fotos-von-schlossern-und-garten.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/8443722/
Kopfschüttelnd (Gast) meinte am 2010/12/18 11:21:
Soso, man kann sich die Qualifizierung als "Gesocks" schon durch "Übervorsichtigkeit" verdienen.

Halten Sie sich eigentlich selber noch ernsthaft für normal? 
FredLo meinte am 2010/12/18 15:55:
Fehlurteil
Das ist ein totales Fehlurteil, aber das kennen wir ja schon von einige anderen Sachen wo man über das Urteil nur den Kopf schütteln kann. 
Gast (Gast) meinte am 2010/12/19 23:15:
Das war vorhersehbar
Die Entscheidung war nach Schloss Tegel vorhersehbar und liegt, was die Anknüpfung an das Sacheigentum angeht, auf einer Linie mit Entscheidungen zum Veranstalterhausrecht und Entscheidungen der Instanzgerichte zum virtuellen Hausrecht. Dass der V. Zivilsenat nicht von der Rspr. des I. ZS abweichen würde war ebenso klar. Allein der I. ZS hätte hier kraft seiner Fachkompetenz in Immaterialgüterrechtsfragen rechtspolitisch eine Differenzierung wagen können. Dass damit nicht jeder glücklich ist, ist absehbar. Dass die finanziell gebeutelte Stiftung Preußischer Kulturbesitz nun etwas Luft zum Erhalt der Schlösse hat, zu begrüßen.
Mit besten Grüßen, das (nach längerer Überlegung und Zustimmung zu dieser Entscheidung) "Gesocks". 
KlausGraf antwortete am 2010/12/19 23:22:
Schlösserstiftung ungleich Stiftung Preuß. Kulturbesitz
 

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