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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/erfurt-will-neonazis-den-besuch-von-museen-verbieten-a-848159.html

Thüringens Landeshauptstadt will einschlägig bekannten Rechtsextremen am Besuch von städtischen Museen, Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen hindern. Die Hausordnung der kommunalen Kultureinrichtungen sei um eine entsprechende Klausel ergänzt worden, teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.

Demnach dürfen die Leiter der städtischen Einrichtungen, der Veranstaltungen oder deren Beauftragte von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, "die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische, menschenverachtende oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Ausstellung oder Veranstaltung verwehren".


Halte ich persönlich nicht mit Art. 3 GG in Verbindung mit Art. 5 GG (Informationsfreiheit) vereinbar. Soweit Neonazis sich danebenbenehmen oder hinreichende Anhaltspunkte für eine Gefahr durch einen Besuch bestehen, kann ohne weiteres mit dem bisherigen Instrumentarium dagegen vorgegangen werden. Es geht nicht an, Bürgerrechte auszuhöhlen, auch wenn Neonazis betroffen sind.

Kommunales Hausrecht hat kein Gesinnungs-Hausrecht zu sein, das an geäußerte Meinungen anknüpft. Neonazis sind rechtlich keine Bürger zweiter Klasse. Jedes einschüchternde oder gar gewaltsame Auftreten muss nicht geduldet werden und kann mit Hausverboten geahndet werden, aber der Zutritt zu kommunalen Veranstaltungen hat für jeden Bürger und jede Bürgerin grundsätzlich offenzustehen.
Dietmar Bartz meinte am 2012/08/03 20:14:
Inakzeptabel
Vor einigen Jahren erklärte mir der Leiter des Gitftschrankes in der Deutschen Bibliothek in Leipzig, er würde NPD-lern keinen Zugang zur dort gesammelten NS-Propagandaliteratur gewähren. Auf meine Frage, ob dies auch für die gerade gewählten Landtagsabgeordneten gelte, wusste er nichts weiter zu sagen, ebensowenig auf die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage er in einem solchen Fall handeln wolle. 
paradoxus (Gast) meinte am 2012/08/03 23:02:
Tja
Erinnert mich stark an eine üble Subito-Geschichte: Hirnlose Bibliothekare (oder Copy-Slaves?) weigerten sich, eine Subito-Bestellung durchzuführen, weil die bestellten Texte NS-Propaganda waren. Tja, dumm, wenn man zu so einem Thema gerade an einer Diss schreibt. Auf welcher rechtlicher Grundlage da entschieden wurde, Uni-Mitarbeitern oder Studenten Texte vorzuenthalten (Hitler=no; Beumelburg=yes?) konnte und wollte mir aber niemand sagen; nur dass man die demokratischen Grundwerte schützen wolle und man das doch verstehen möge; man wolle für seine Leser nur das beste. So so. (Das Grundgesetz kannte aber offenbar niemand.) Ein derart frecher und dummer Versuch der Zensur war aber der heimischen UB-Leitung (Konstanz ... noch vor Asbest-Zeiten) ganz und gar nicht geheuer und nach ein paar E-Mails kamen die Texte sowie eine wachsweiche Entschuldigung der ausführenden Bib. Von wegen Kompetenzüberschreitung usf. Interessant war aber, dass man dort offenbar zwischen ordinären Lesern und Menschen mit akadem. Hintergrund differenzierte, nur letztere dürfen wohl alles bestellen ... . Bei mir war es ein Versehen, mich trotz Konstanzer MItarbeiterkennung unter Studenten und Externe zu zählen. Tja, eine Zensur findet nicht statt ... nicht immer.

NS-Ideologie ist widerlich. Aber "vorausschauende" Gesinnungstyrannei ist ebenfalls widerlich und m. E. eher ein Bestandteil der verdammten Ideologie als einer erwachsener Demokratie (die muss das aushalten, dass Nazis Bücher lesen oder Ausstellungen besuchen) würdig. Aber Deutschland ist in vieler Hinsicht da noch nicht sehr erwachsen ... . (Oder hiesige Verantwortliche denken weiter, derartige Regelungen kann man ja auch gut auf Linke, Occupy- oder Piraten-Sympathisanten ausdehnen ... irgendwann). 
KlausGraf antwortete am 2012/08/03 23:41:
Ich seh das auch so
Der Staat darf nicht einfach "verstockten Neonazis" den Zugang zu aufklärerischen Informationen versagen, zumal das die Chance einer "Bekehrung" verringern würde. 
M.Kellner (Gast) antwortete am 2012/08/04 16:02:
Dito etc
Zumal man dann auch fragen könnte, wer sonst noch als politisch unliebsam eingestuft werden könnte. Linke Autonome? Teilnehmer einer Demonstration?
Vllt. auch verurteilte Straftäter (man bspw. nehme nur die Diskussion um Sexualstraftäter und die ungeklärte gesellschaftliche Frage von verbüßter Haftstrafe und dem Recht auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft)...?

Wieviel Handlungsfreiheit haben öffentliche Museen, Archive, etc.? Auf welcher Grundlage werden "Strafen" verhängt? Wozu bräuchten wir dann noch Richter, Anwälte und Polizei?

So sehr ich Erfurt mag, aber das wirkt überzogen und letztlich kontraproduktiv. 
 

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