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Jens Ferner stellt die Meinungslage ausführlich dar:

http://www.ip-adressen-recht.de/personenbezogen/

Im Fazit bemerkt man also eine bunte Mischung an Meinungen, wobei das Schwergewicht sich heute eindeutig in Richtung Personenbezug verlagert hat. Fakt ist: Das Risiko einer Inanspruchnahme als Webmaster ist schon jetzt beträchtlich und wächst täglich. Vor dem Hintergrund kann nur angeraten werden, die IP-Adresse nicht zu speichern und vor allem nicht an Dritte zu übermitteln. Jedenfalls sollte bei einer Speicherung in eigenen Logfiles eine Belehrung der User erfolgen. Dabei gibt es schon heute Provider, die die IP nicht speichern und Statistik-Anbieter, die (nach eigenen Angaben) datenschutzkonform arbeiten.
 

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