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Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Provider müssen Namen und Adressen von Filesharern auch bei Verstößen herausgeben, die sich nicht im "gewerblichen Ausmaß" bewegen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152560

Udo Vetter kommentiert:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/10/mini-filesharer-zum-abschuss-freigegeben/

Auch die Richter auf der Kanalinsel Jersey sind nicht gerade die jüngsten (Foto 2011)
Fremdschämender (Gast) meinte am 2012/08/11 17:15:
Anlass zum Fremdschämen
Zum Vergleich: Die Mitglieder des 1. BGH-Senats sind im Schnitt etwa so alt wie Sie.

Und "unfähig"? Schade, dass Ihnen noch nie jemand etwas Verantwortungsvolleres anvertrauen wollte als das Kommando über 4 studentische Hilfskräfte im Keller der RWTH, das lässt sich jetzt wirklich schlecht vergleichen ... 
ladislaus (Gast) meinte am 2012/08/11 17:38:
Was treibt diese Richter eigentlich?
Dass sie persönlich bestochen sind, wäre bei solchen Urteilen zu vermuten, kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen. Größere Aktienpakete der Musikindustrie werden sie auch nicht besitzen. Wie kommen die aber dann darauf, immer wieder so einen gesetzeswidrigen und grundrechtseinscheidenden Unsinn zu verzapfen? Das ist keine rhetorische Frage, mich interessiert wirklich, wie ein frei handelndes Gericht sich dermaßen peinlich einer kleinen Lobby vor die Füße werfen kann. Woher kommt das? 
Rolf Schälike (Gast) antwortete am 2012/08/12 08:38:
Die Anwälte ansehen
Die Musiklobby wird vertreten von Anwälten. Diese sind eben stärker mit ihren "Argumenten", ihrem Einfluss, und wissen es besser, wie die Richter ticken, als die Anwälte des Fortschritts.

Alles benötigt seine Zeit. Der Fortschritt setzt sich durch über Katastrophen. Leider.

Den Musiklobby-Anwälten ist es egal, was die Zukunft betrifft. Sie möchten die Gegenwart zementieren, Herrschaftssicherung betreiben. Diese Musiklobby-Anwälte meinen, deren Zukunft ist abgesichert.

Herrschaftssicherung ist die Funktion der Richter. Die Richter gehen davon aus, dass unser Land bestens funktioniert. Wo kämen wir hin, wenn die "illegalen" Musik-Downloader die Herrschaft übernehmen würden. Fürchterlich die Vorstellung, die hätten Macht. Gott sei Dank, dass gegenwärtig lächerliche Urteile und die Strafen genügen, um "Ordnung" zu schaffen. 
Fachanwalt UrhR (Gast) meinte am 2012/08/12 09:58:
Das BGH-Urteil ist völlig in Ordnung
Ich sehe in dem BGH-Urteil keine Erweiterung der Auskunftspflichten der Internet-Provider. Das Gesetz und die Auskunftspflicht der Internet-Provider in Filesharing-Fällen, bei denen bekanntlich immer nur der Internet-Provider in gewerblichem Ausmaß unterwegs ist, gibt es so doch schon seit 2008. Und es wird seitdem tagtäglich Auskunft erteilt. Ein paar einzelne Gerichte haben das Gesetz in letzter Zeit nur etwas restriktiver ausgelegt. Das hat der BGH jetzt im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung wieder gerade gerückt. 
KlausGraf antwortete am 2012/08/12 22:59:
Das sehe ich anders
Eine sehr weitreichende Kritik nimmt zurecht vor:

http://blog.delegibus.com/2012/08/12/in-sachen-bundesgerichtshof-parlamentarische-demokratie/ 
KlausGraf meinte am 2012/08/13 19:17:
Weitere Urteilsschelte
http://www.internet-law.de/2012/08/bgh-providerauskunft-in-filesharingfallen-auch-ohne-gewerbliches-ausmas-der-rechtsverletzung.html

http://klawtext.blogspot.de/2012/08/es-kann-nur-besser-werden-bgh-zum.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filesharing-Urteil-des-BGH-stoesst-auf-Unverstaendnis-1666662.html 
 

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