Bei Karl und Faber in München wurde am 20./21. Mai 1941 eine deutschsprachige Belial-Handschrift versteigert:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1941_05_20/0021
Abbildung von Bl. 85r (entspricht Ott Abb. 45):
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1941_05_20/0087
Nach einem Blick in Ott: Rechtspraxis und Heilsgeschichte 1983 war klar, dass es sich um die heute in Boston befindliche Handschrift handelt:
http://www.handschriftencensus.de/7404
(Es wäre noch schneller gegangen, hätte ich alle Abbildungen Otts sorgfältig durchgesehen. So kam ich darauf, indem ich im Bildkatalog Otts die Abbildung auf Bl. 85r identifizierte.)
[E-Text des KdiH:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/obj32321446.html ]
Update 12.2.2011: Der Handschriftencensus hat sich meine Entdeckung ohne Kennzeichnung zu eigen gemacht. ich betrachte das wieder als einen Verstoß gegen die Ethik wissenschaftlichen Arbeitens. Am 9.8.2010 teilte Jürgen Wolf aufgrund der Tagung der Handschriftencensus-Bearbeiter mit:
"- Bei allen wichtigen Hinweisen wird natürlich - wie bisher - der Autor, Finder, Korrektor etc. in der Autorzeile nachgewiesen oder ggf. bei den Hinweisen genannt.
- Natürlich gibt es für diesen Nachweis eine mehr oder weniger große Grauzone, d.h. bei einem Literatur- oder Detailhinweis OHNE entscheidende Bedeutung erfolgt in der Regel keine Namensnennung.
- Auch keine Namensnennung erfolgt in der Regel, wenn der Hinweis aus einem aktuellen Katalog/aus aktueller Literatur oder einer Standardpublikation einfach nur kopiert/extrahiert ist.
- Wichtig ist es uns in solchen Fällen aus Gründen der wiss. Redlichkeit, dass die Quellen unbedingt nachgewiesen/angegeben werden"
Nun, ich bin der Ansicht, dass meinem Hinweis in der Tat "entscheidende" Bedeutung zukam.
Immer wieder hat der Handschriftencensus meine Beiträge ohne ausreichende Würdigung verwertet:
http://archiv.twoday.net/stories/6506427/
Besonders schäbig in letzter Zeit: es erfolgte bei dem Feldkircher Arabel-Fragment kein Hinweis auf meine Anzeige im Archivalia-Adventskalender: http://archiv.twoday.net/stories/11442446/ Im Rahmen einer Auflistung der Arabel-Überlieferung habe ich und niemand anderes als erstes auf dieses Fragment in dem besagten Online-Beitrag hingewiesen. Nachfragen in Feldkirch ergaben , dass schon vor meinem Hinweis Klaus Klein auf das Fragment bzw. die Online-Beschreibung aufmerksam geworden war, das er dann am 10. 1. 2011 in den "Neuigkeiten" des Handschriftencensus vorstellte: Neues Fragment aus der 'Arabel' Ulrichs von dem Türlin in Feldkirch
Nach Auskunft von Mag. Christoph Volaucnik (Stadtarchiv) und Dr. Karlheinz Albrecht (Stadtbibliothek) wird in der Stadtbibliothek Feldkirch ein in der einschlägigen Literatur bisher unbeachtetes Fragment aus der 'Arabel' Ulrichs von dem Türlin aufbewahrt; da keine kodikologische Zusammengehörigkeit mit einem der bekannten 'Arabel'-Fragmente vorliegt (auch nicht mit einem Fragment aus dem 'Willehalm'-Zyklus), wird es in Fortsetzung der bisherigen Siglierung als 'Arabel'-Fragment 18 gezählt. Weiterführende Hinweise sowie vollständige Farbabbildungen des Fragments, die freundlicherweise von der Feldkircher Stadtbibliothek zur Verfügung gestellt wurden, sind erreichbar über den Eintrag Feldkirch, Stadtbibl., Fragm. 5.1.2.
Im umgekehrten Fall wäre es für mich überhaupt keine Frage gewesen, dass ich den Handschriftencensus genannt bzw. verlinkt hätte.
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1941_05_20/0021
Abbildung von Bl. 85r (entspricht Ott Abb. 45):
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1941_05_20/0087
Nach einem Blick in Ott: Rechtspraxis und Heilsgeschichte 1983 war klar, dass es sich um die heute in Boston befindliche Handschrift handelt:
http://www.handschriftencensus.de/7404
(Es wäre noch schneller gegangen, hätte ich alle Abbildungen Otts sorgfältig durchgesehen. So kam ich darauf, indem ich im Bildkatalog Otts die Abbildung auf Bl. 85r identifizierte.)
[E-Text des KdiH:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/obj32321446.html ]
Update 12.2.2011: Der Handschriftencensus hat sich meine Entdeckung ohne Kennzeichnung zu eigen gemacht. ich betrachte das wieder als einen Verstoß gegen die Ethik wissenschaftlichen Arbeitens. Am 9.8.2010 teilte Jürgen Wolf aufgrund der Tagung der Handschriftencensus-Bearbeiter mit:
"- Bei allen wichtigen Hinweisen wird natürlich - wie bisher - der Autor, Finder, Korrektor etc. in der Autorzeile nachgewiesen oder ggf. bei den Hinweisen genannt.
- Natürlich gibt es für diesen Nachweis eine mehr oder weniger große Grauzone, d.h. bei einem Literatur- oder Detailhinweis OHNE entscheidende Bedeutung erfolgt in der Regel keine Namensnennung.
- Auch keine Namensnennung erfolgt in der Regel, wenn der Hinweis aus einem aktuellen Katalog/aus aktueller Literatur oder einer Standardpublikation einfach nur kopiert/extrahiert ist.
- Wichtig ist es uns in solchen Fällen aus Gründen der wiss. Redlichkeit, dass die Quellen unbedingt nachgewiesen/angegeben werden"
Nun, ich bin der Ansicht, dass meinem Hinweis in der Tat "entscheidende" Bedeutung zukam.
Immer wieder hat der Handschriftencensus meine Beiträge ohne ausreichende Würdigung verwertet:
http://archiv.twoday.net/stories/6506427/
Besonders schäbig in letzter Zeit: es erfolgte bei dem Feldkircher Arabel-Fragment kein Hinweis auf meine Anzeige im Archivalia-Adventskalender: http://archiv.twoday.net/stories/11442446/ Im Rahmen einer Auflistung der Arabel-Überlieferung habe ich und niemand anderes als erstes auf dieses Fragment in dem besagten Online-Beitrag hingewiesen. Nachfragen in Feldkirch ergaben , dass schon vor meinem Hinweis Klaus Klein auf das Fragment bzw. die Online-Beschreibung aufmerksam geworden war, das er dann am 10. 1. 2011 in den "Neuigkeiten" des Handschriftencensus vorstellte: Neues Fragment aus der 'Arabel' Ulrichs von dem Türlin in Feldkirch
Nach Auskunft von Mag. Christoph Volaucnik (Stadtarchiv) und Dr. Karlheinz Albrecht (Stadtbibliothek) wird in der Stadtbibliothek Feldkirch ein in der einschlägigen Literatur bisher unbeachtetes Fragment aus der 'Arabel' Ulrichs von dem Türlin aufbewahrt; da keine kodikologische Zusammengehörigkeit mit einem der bekannten 'Arabel'-Fragmente vorliegt (auch nicht mit einem Fragment aus dem 'Willehalm'-Zyklus), wird es in Fortsetzung der bisherigen Siglierung als 'Arabel'-Fragment 18 gezählt. Weiterführende Hinweise sowie vollständige Farbabbildungen des Fragments, die freundlicherweise von der Feldkircher Stadtbibliothek zur Verfügung gestellt wurden, sind erreichbar über den Eintrag Feldkirch, Stadtbibl., Fragm. 5.1.2.
Im umgekehrten Fall wäre es für mich überhaupt keine Frage gewesen, dass ich den Handschriftencensus genannt bzw. verlinkt hätte.
KlausGraf - am Samstag, 12. Februar 2011, 01:37 - Rubrik: Kodikologie