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Ich habe in netbib kommentiert (dort mit Links)

http://log.netbib.de/archives/2011/02/19/kommentar-zur-causa-guttenberg-schlag-ins-gesicht-fur-alle-ehrlichen-wissenschaftler/

Die relevanten Fakten liegen weitgehend auf dem Tisch (laufende umfangreiche Berichterstattung in Archivalia), da bedarf es keines lavierenden Abwartens. Wer immer Informationskompetenz/wissenschaftliches Arbeiten an Hochschulen unterrichtet oder in Bibliotheken usw. vermittelt, kann nur entsetzt darüber sein, dass sich eine Bayreuther “Summa cum laude”-Dissertation als in hohem Maß unselbständiger Flickenteppich aus nicht oder nicht hinreichend gekennzeichneten Übernahmen aus anderen Arbeiten herausstellt. Die Verantwortlichen des Südwestverbunds haben eine nur zu berechtigte Anmerkung zu Guttenbergs Machwerk inzwischen feige herausgelöscht. Fassungslos sieht man, wie der in flagranti ertappte Täter seine Tat herunterspielt und von seinen Parteifreunden in Schutz genommen wird. Nach den Maßstäben der bisherigen Rechtsprechung gibt es nur eine Konsequenz: Der Doktortitel muss entzogen werden. Aber ich befürchte nach den erbärmlich lavierenden und verharmlosenden Stellungnahmen, die aus dem Hochschulbereich zu lesen waren (und nach dem bisherigen viel zu milden Umgang mit Plagiaten, wenn sie etwa von Professoren und nicht von Studierenden begangen wurden), dass die Uni Bayreuth, die sich gern mit ihrem prominenten Absolventen schmückte, davor zurückschreckend wird. Anfechten kann eine Nichtentziehung leider niemand, nur der Plagiator könnte den Entzug gerichtlich überprüfen lassen. In Tübingen gab es vor einigen Jahren drei solcher Fälle: “In dem sozialwissenschaftlichen Fall sei es „extrem mühsam“ gewesen, die Titel-Aberkennung auch gerichtlich durchzufechten, erinnert sich Fakultätsdekan Prof. Josef Schmid. Die Auseinandersetzung vor den Verwaltungsgerichten dauerte drei Jahre. Der Entzug des Doktortitels wurde erst durchgesetzt, nachdem der Autor der in großem Umfang kopierten Passagen mit einer Urheberrechtsklage Erfolg hatte.” (Tagblatt). An einer strafbaren Urheberrechtsverletzung kann für mich kein Zweifel bestehen, Guttenberg hat in die Rechte der plagiierten Autoren eingegriffen. Der Verlag hat das Buch auch als Ebook zurückgezogen, trotzdem könnten die so ihres geistigen Eigentums Beraubten zivilrechtlich Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Wenn Guttenberg mit seiner dreisten Abwiegelung (“fraglos Fehler”) durchkommt, ist das ein erheblicher Flurschaden für die wissenschaftliche Kultur in Deutschland. Rainer Kuhlen hat Recht, wenn er fragt: Ist die jetzt begonnene Diskussion nicht Wasser auf die Mühlen der Verfechter von Open Access? Ich schrieb dazu am Donnerstag: “Ist es wirklich vorstellbar, dass der verdiente Verfassungsrechtler Häberle (Jg. 1934) sich von seinem Star-Doktoranden eine Datei der Arbeit geben lässt, um dann mit eigener Hand oder durch einen Assistenten die dreiste Schummelei mit Google, Google Book Search oder meinetwegen auch einer Plagiatssoftware aufzudecken? Nein. Solange Professoren und Professorinnen an den Hochschulen das Sagen haben, die nicht richtig im Internet angekommen sind (und das ist keine Frage des Alters!), werden solche Skandale immer wieder aufgedeckt werden. Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten. [...] Da es nun einmal die Möglichkeit gibt, Plagiate mittels moderner Technologie aufzuspüren und diese mit ein wenig Übung von jedem Wissenschaftler praktiziert werden kann, gibt es keine Entschuldigung, wenn Gutachter von Dissertationen und anderen Abschlussarbeiten, aber auch Peer-Review-Gutachter auf diese Kontrolle verzichten. Guttenbergs Gutachter tragen für mich eine Mitschuld!” Der Plagiatsfall Guttenberg zeigt überdeutlich: Auch unser Wissenschaftsbetrieb sitzt auf der Anklagebank.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

SPIEGEL-Titel

Titelgeschichte: http://www.scribd.com/doc/49166556/Spiegel-Doktor-der-Reserve

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Trithemius meinte am 2011/02/19 18:47:
Sie sprechen mir aus der Seele. Es ist wirklich erbärmlich, wie zu Guttenberg sich herauszuwinden versucht und seine Parteifreunde ihn mit windigen Argumenten stützen. Aber ebenso erbärmlich sind jene Professoren, die seine Arbeit offenbar devot entgegengenommen haben und nicht auf die Idee gekommen sind, sie einmal auf fremdes geistiges Eigentum hin zu untersuchen. Das müsste doch routinemäßig mit allen Arbeiten geschehen. 
KlausGraf meinte am 2011/02/19 20:22:
Kommentar von Bertold von Haller via Mail
Das Alter des Doktorvaters bzw. seine technische Rückständigkeit sind keine Entschuldigung. Dieser kann (nein, muß!) eine Dissertation dann eben auf ganz klassische Weise prüfen, indem er zumindest stichprobenweise die betr. Literatur heranzieht, die ja zum großen Teil in seinem juristischen Seminar stehen sollte. Dann hätte er (oder wenigstens der Zweitgutachter) doch sofort sehen müssen, daß entgegen den irreführenden Fußnoten nicht einzelne Sätze oder Aussagen zitiert, sondern immer wieder ganze Absätze kopiert wurden, und zwar auch und vor allem an solchen Stellen, wo die betr. Werke überhaupt nicht als Quellen genannt werden. Das hätte vollkommen ausgereicht, um die Arbeit als grobes Plagiat zu entlarven.

Ich hatte 1993 das Vergnügen, den Beitrag eines Bayreuther (vormals Erlanger) Professors für den Katalog zum 250jährigen Jubiläum der Erlanger Universität zu redigieren bzw. sinnvoll zu kürzen. Dazu sah ich mir zwei (nur beiläufig zitierte) Aufsätze an, die dieser 15 Jahre vorher zum Thema geschrieben hatte, um v.a. das dort bereits Veröffentlichte und nicht etwa neue Gesichtspunkte zu kürzen. Ergebnis: die erste Hälfte des Katalogbeitrags hatte er wortwörtlich aus Aufsatz A, die zweite aus Aufsatz B genommen, dazwischen ein Scharniersatz. Also keinerlei neue Erkenntnisse, und der Herr Professor bekam dafür ein Honorar!

Ich habe mir dann erlaubt, nach gehöriger Kürzung des Textes einen Hinweis vor die Anmerkungen zu setzen: "Der vorliegende Beitrag beruht im wesentlichen auf meinen Studien über Michael Alexander Lips (s. Anm. 11) und zur Frühgeschichte des landwirtschaftlichen Bildungswesens in Deutschland (s. Anm. 19)". Der ängstliche Herausgeber war darob "not amused", aber der Autor hat es letztlich geschluckt, weil es ja der Wahrheit entsprach, und so steht dieses schöne Denkmal des (Eigen-)Plagiats auf S. 52 des Katalogs. Aber ich war weder Assistent des Herrn Professors noch Mitarbeiter des Museums und konnte mir daher eine eigene Meinung leisten.

Man vermag Plagiate also auch mit "analoger" Technik zu finden, so wie man sich heute noch Bücher aus der Bibliothek ausleihen kann. Es ist nur etwas mühsamer. 
FeliNo (Gast) antwortete am 2011/02/19 22:58:
Gut, dass der Blick auch auf die Praxis fällt. Der Hype um ein prominentes "schwarzes Schaf" verstellt den Blick darauf, dass an den Universitäten nach wie vor eine verantwortungsvolle Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses gepflegt wird. "Prüfen" muss ich doch nur, wenn ich das Werk zum allerersten Mal sehe, ansonsten habe ich doch als Betreuer einer Arbeit Kenntnis vom wesentlichen Stand der Dinge. Ich fände es zutiefst ungerecht, wenn der für uns durchweg namenlose wissenschaftliche Nachwuchs nebst einer gewissenhaft mit ihm umgehenden Hochschullehrerschaft mangels deutlicher Differenzierung in Misskredit gerät; da sollten die Professoren mehr Mut zeigen und sich öffentlich hinter ihre Institute und ihren Nachwuchs stellen, anstatt die wissenschaftliche Prominenz einem Polit-Boulevard zu überlassen. 
 

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