Der Regensburger katholische Bischof Müller musste vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Schlappe einstecken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Müller in der Auseinandersetzung mit dem Philosophen Schmidt-Salomon die „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit“ nicht erfüllt hat.
http://hpd.de/node/11227
Materialien
http://www.schmidt-salomon.de/mss-mueller.htm
Volltext des VGH-Urteils
http://www.schmidt-salomon.de/bvgh2011.pdf
http://hpd.de/node/11227
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Volltext des VGH-Urteils
http://www.schmidt-salomon.de/bvgh2011.pdf
KlausGraf - am Freitag, 4. März 2011, 15:28 - Rubrik: Archivrecht