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http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1299312710194 (Thomas Wübker, in anderen Medien ohne Namen als dapd-Meldung)

«Bewegliche Denkmale, die herrenlos oder so lange verborgen gewesen sind, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Niedersachsen, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen entdeckt werden», heißt es in § 18 des niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Der letzte Halbsatz soll ersatzlos gestrichen werden.

Historiker fürchten weniger Funde

Finder sollen laut der Gesetzes-Novellierung zukünftig eine Belohnung im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts erhalten. «Das ist eine Katastrophe und ein Versuch, eine Enteignung durchzusetzen», sagte der Osnabrücker Münzhändler Ulrich Künker. Die Praxis zeige, dass weniger gesucht und weniger Funde gemeldet werden, wenn es keine angemessene Wertentschädigung gebe, sagt er.

Die gleiche Auffassung vertritt auch der Historiker Klaus Graf von der Rheinisch-Westfälische Technischen Hochschule Aachen. Er sieht zudem eine andere Motivation für die Einführung eines großen Schatz-Regals: Das Geld.

In Hessen, wo eine ähnliche Novellierung des Denkmalschutzgesetzes wie in Niedersachsen angestrebt wird, habe die Landesregierung viel Geld für den Ankauf von archäologischen Funden ausgeben müssen, so Graf. Er schlägt deshalb eine Entschädigung in Höhe von 25 bis 30 Prozent des Verkehrswerts vor.

Graf, der sich Ende Februar wie einige andere Experten bei einer Anhörung im Wiesbadener Landtag gegen die dortige Einführung eines großen Schatz-Regals wandte, stellt eine weitere Frage: «Wer garantiert, dass der Staat die gefundenen Schätze nicht einfach verscherbelt?» Doch das Land Niedersachsen will diese Ängste ausräumen. «Ein Verkauf von Funden ist seitens des Landes nicht geplant», sagt Rüdiger Fischer, Sprecher des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.

Funde sollen in Museen gelagert werden

Die Funde sollen angemessen in Museen oder beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege gelagert werden. Durch das große Schatzregal sollen bedeutsame Funde für die Forschung und Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, so Fischer. Dies diene dem Schutz des kulturellen Erbes und dessen wissenschaftlicher Erforschung, Dokumentation und öffentlicher Präsentation. Gleichzeitig solle das große Schatzregal illegalen Raubgrabungen entgegenwirken.

Etwa 300 Fundmeldungen werden pro Jahr in Niedersachsen verzeichnet, sagt Landesarchäologe Henning Haßmann. Dies seien hauptsächlich Metalle. «Es ist wichtig, dass die Funde gemeldet werden», sagt er. Wichtiger sei aber, sie unberührt an den Fundorten zu belassen, da die Archäologen so besser Auskünfte über die Geschehnisse an den Fundorten erhalten könnten. «Wenn das Land die Verantwortung für die Funde übernimmt, müssen sie auch sachgemäß konserviert werden», sagt er. Das sei aber momentan finanziell und personell nicht möglich. Am besten sei es, die Funde im Boden zu belassen, so Haßmann.

Er sieht das Land in der Pflicht, dass die Funde fachgerecht in klimatisierten Depots gelagert werden können, da es nun die Verantwortung für das kulturelle Gut im Boden übernehme. «Wer A sagt, muss auch B sagen.» Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes sei eine Anpassung an die Konvention von Malta, so Haßmann. Darin sei EU-weit das archäologische Erbe als Allgemeingut geregelt. «Wenn jemand einen Schatz findet und ihn für sich behält, vergreift er sich am kulturellen Erbe des Landes», glaubt der Archäologe. Durch die Änderung des Denkmalschutzgesetzes bedürfen die archäologischen Suchen zukünftig einer Genehmigung. Zudem sollen die Sammler geschult und zertifiziert werden, so Haßmann.


Zum Thema Schatzregal
http://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal
 

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