Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2011/03/16/erster-einblick.htm

Wie ein Gerichtssprecher [des LG Frankfurt, KG] auf Anfrage von buchreport.de erklärte, darf die Bibliothek es ihren Nutzern nicht ermöglichen, die von den Bibliotheken digitalisierten, urheberrechtlich geschützten Bücher von elektronischen Leseplätzen auszudrucken oder auf USB-Sticks zu vervielfältigen. Somit dürfte das Urteil beim Börsenverein und bei Verlagen in diesem Punkt auf Erleichterung stoßen.

Es bleibt jedoch beim Patt aus erst­instanzlicher Entscheidung: Die Richter lehnten es ab, der Bibliothek generell das Digitalisieren von Büchern zu verbieten, die Verlage selbst in elektronischer Form anbieten.

Er gehe davon aus, dass beide Parteien nun auch den nächsten Schritt zum Bundesgerichtshof gehen werden, erklärt Verleger Matthias Ulmer auf Anfrage von buchreport.de.


Via http://bibliothekarisch.de/blog/2011/03/16/erste-informationen-zum-urteil-ulmer-vs-tu-darmstadt/

Update:
http://bibliothekarisch.de/blog/2011/03/17/digital-lesen-ja-aber-ansonsten-ab-zurueck-ins-mittelalter/

http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=379
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma