Lienerts Dietrich-Testimonien - http://archiv.twoday.net/stories/156272722/ - führen als Nr. 161 das mittelniederländische strophische Gedicht "De vier heren wenschen" an. Ich lasse mal dahingestellt, ob "Gesinnungswettstreit" eine so glückliche Beschreibung ist, aber die Angaben zu Ausgaben und Literatur sind inakzeptabel. Diese sollen laut Vorwort in "strengster Auswahl" erfolgen, aber hier hat man beinahe alles weggelassen, was der heutige Benutzer über den Text wissen sollte, über den es ja keinen eigenen Verfasserlexikonartikel gibt.
Die Überlieferung ist unikal, aber dass der Text in der berühmten Hulthemschen Handschrift in Brüssel (drei Wikipedia-Sprachversionen enthalten zu ihr Artikel!) vorliegt, erfährt der zunehmend ärgerliche Leser nicht.
Die Handschrift wird derzeit um 1410 datiert:
http://www.handschriftencensus.de/6926
http://www.mrfreidank.de/50
DBNL hat zu ihr eine eigene Seite:
http://www.dbnl.org/auteurs/auteur.php?id=_hul001
Hier liegt auch die Ausgabe von 1999 gescannt vor (was im Handschriftencensus übersehen wurde):
http://www.dbnl.org/tekst/_hul001hult02_01/
Diese Ausgabe (S. 555-559) nach Bl. 99va-100rb der Handschrift ist als maßgeblich anzusehen und hätte nicht weggelassen werden dürfen!
Lienert nennt nur die Ausgabe Blommaerts
http://books.google.de/books?id=GWo_AAAAcAAJ&pg=PA101
und die Erstausgabe Mones
http://books.google.de/books?id=-egIAAAAQAAJ&pg=PA145
Das Zitat bei Lienert "S. 147-154, Text S. 148-154" ist allerdings nicht korrekt, es muss S. 145-155, Text S. 148-154 heißen.
Als Sekundärliteratur nennt Lienert nur Grimms Heldensage, obwohl man mühelos mehrere moderne Aufsätze, die sich mit dem Text befassen, findet. Allein Kragls Nibelungenlied-Bibliographie, auszugsweise:
http://books.google.de/books?id=2VqCy80P52cC
hat drei. Einer von 1973 (Faes im Spectator) ist online:
http://www.dbnl.org/tekst/_spe011197301_01/_spe011197301_01_0002.php
Voorwinden hat sich auf dem 3. Pöchlarner Heldenliedgespräch (Tagungsband erschien 1995!) zu dem Gedicht geäußert, was man in Bremen nun wirklich hätte zur Kenntnis nehmen müssen.
Was die hier besprochene Nr. 206 angeht, möchte ich Lienerts Testimonien als unbrauchbar bezeichnen.
Die Überlieferung ist unikal, aber dass der Text in der berühmten Hulthemschen Handschrift in Brüssel (drei Wikipedia-Sprachversionen enthalten zu ihr Artikel!) vorliegt, erfährt der zunehmend ärgerliche Leser nicht.
Die Handschrift wird derzeit um 1410 datiert:
http://www.handschriftencensus.de/6926
http://www.mrfreidank.de/50
DBNL hat zu ihr eine eigene Seite:
http://www.dbnl.org/auteurs/auteur.php?id=_hul001
Hier liegt auch die Ausgabe von 1999 gescannt vor (was im Handschriftencensus übersehen wurde):
http://www.dbnl.org/tekst/_hul001hult02_01/
Diese Ausgabe (S. 555-559) nach Bl. 99va-100rb der Handschrift ist als maßgeblich anzusehen und hätte nicht weggelassen werden dürfen!
Lienert nennt nur die Ausgabe Blommaerts
http://books.google.de/books?id=GWo_AAAAcAAJ&pg=PA101
und die Erstausgabe Mones
http://books.google.de/books?id=-egIAAAAQAAJ&pg=PA145
Das Zitat bei Lienert "S. 147-154, Text S. 148-154" ist allerdings nicht korrekt, es muss S. 145-155, Text S. 148-154 heißen.
Als Sekundärliteratur nennt Lienert nur Grimms Heldensage, obwohl man mühelos mehrere moderne Aufsätze, die sich mit dem Text befassen, findet. Allein Kragls Nibelungenlied-Bibliographie, auszugsweise:
http://books.google.de/books?id=2VqCy80P52cC
hat drei. Einer von 1973 (Faes im Spectator) ist online:
http://www.dbnl.org/tekst/_spe011197301_01/_spe011197301_01_0002.php
Voorwinden hat sich auf dem 3. Pöchlarner Heldenliedgespräch (Tagungsband erschien 1995!) zu dem Gedicht geäußert, was man in Bremen nun wirklich hätte zur Kenntnis nehmen müssen.
Was die hier besprochene Nr. 206 angeht, möchte ich Lienerts Testimonien als unbrauchbar bezeichnen.
KlausGraf - am Freitag, 5. Oktober 2012, 19:53 - Rubrik: Kodikologie