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Genealogen schlugen Alarm, als Meldungen über die Vernichtung von Sammelakten zu den Personenstandsurkunden aus einzelnen Archiven eintrafen. Immer wieder hören wir, dass Archivare Sammelakten zur Vernichtung freigeben, sei es aus Platzgründen, oder weil sie über den Inhalt nicht Bescheid wissen oder glauben, alles sei in den Urkunden selbst eingetragen. Das ist leider nicht immer der Fall. Zu den meisten Urkunden in den Personenstandsregistern gibt es die Anlagen, die für die Eintragungen wichtig waren: bei den Aufgeboten die Geburtsurkunden der Brautleute sowie die Heirats- bzw. Sterbeurkunden der Brauteltern und -großeltern, die oft aus den ehemals deutsch besiedelten Ostgebieten stammten und damit meist unwiederbringlich sind; bei den Geburten die Anmeldungen durch den Vater oder Angehörige, beim Sterbefall die Kopie des Familienstammbuches oder die Geburtsurkunde des oder der Verstorbenen.

Hier ist eine Lücke im neuen Personenstandsgesetz, dass [sic] den Landesarchivverwaltungen überließ, wie mit den Sammelakten umzugehen sei. Die meisten Verordnungen haben den Archivaren die Entscheidung über die Archivwürdigkeit überlassen. Bitte fragen Sie in Ihrem Stadtarchiv nach, ob die Sammelakten vom Standesamt bereits übernommen werden oder ob deren Vernichtung geplant ist. Mitglieder des Vereins für Computergenealogie bieten sich an, zur Not auch solche Akten vor der "Entsorgung" kostenlos zu digitalisieren und die Bilder den Archiven zur Benutzung zu überlassen. Die Überlassung der Sammelakten, der Kauf des "Altpapiers", ist ausdrücklich verboten.


http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2011/04#Sammelakten_zur_Vernichtung.3F

(RSS)
Wolf Thomas (Gast) meinte am 2011/04/18 13:33:
s. BKK-Empfehlung "Überlieferungsbildung bei Unterlagen der Standesämter" (2009):
http://bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/Empfehlung_Personenstandswesen.pdf 
 

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