Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
http://www.faz.net/-01t13d

Kniffelige Rechtslage. Vom Unglück, einen Schatz zu finden
Von Lukas Weber


Auszüge:

Ein Schatzregal hat durchaus weitreichende Folgen, erklärt Preuschen [Diethardt von Preuschen, Rechtsanwalt - KG]. „Vergisst“ jemand, seinen Fund von vielleicht kulturhistorischem Wert den zuständigen Behörden zu melden, begeht er nur eine Ordnungswidrigkeit. Gibt es ein Schatzregal, macht er sich der Unterschlagung schuldig – sogar dann, wenn er selbst der Grundstückseigentümer ist. Der Straftatbestand wird mit bis zu drei Jahren geahndet. Käufern der Münze droht eine Anzeige wegen Hehlerei. Höchst unterschiedlich ist freilich der Besitzanspruch der Länder: In Berlin und Sachsen hat der Staat ein totales Schatzregal eingeführt [...]. In Niedersachsen dagegen gibt es ein kleines Schatzregal, wonach nur Funde, die durch staatliche Nachforschungen entdeckt wurden, Eigentum des Landes werden; sonst gilt die Regelung des BGB.

Mit einer solchen Lösung können sich auch die meisten Kritiker des Schatzregals anfreunden. Jüngste Versuche der Regierung in Hannover, die Ansprüche zu einem totalen Schatzregal auszuweiten, sind offenbar am energischen Widerstand der Betroffenen gescheitert. Dazwischen steht das große Schatzregal. Es sieht vor, dass auch sämtliche Funde dem Land zufallen, die „einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben“. Da man darüber trefflich streiten kann, ist der Ärger programmiert. „Alte Münzen haben immer einen wissenschaftlichen Wert“, meint Preuschen. Dennoch haben die meisten Bundesländer eine solche Regelung eingeführt. Rheinland-Pfalz sieht wenigstens einen Finderlohn vor, „im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts“, was keine übertriebenen Erwartungen weckt, Sachsen-Anhalt verspricht eine „angemessene Entlohnung“, wenngleich nur als Kann-Vorschrift, Schleswig-Holstein definiert einen Anspruch darauf. Der Grundstückseigentümer geht in solchen Fällen indessen stets leer aus.

Die im Vergleich liberale Handhabung in Hessen könnte freilich bald ein Ende haben. Die Regierungsfraktionen im Landtag haben im vergangenen Jahr einen dringlichen Gesetzentwurf zur Einführung eines totalen Schatzregals vorgelegt. Dass ausgerechnet die christlich-liberale Koalition ein Enteignungsgesetz beschließen möchte, kann Preuschen nicht verstehen. Anderen ging es geradeso, es hagelte Proteste von Religionsgemeinschaften, Grundeigentümern, Waldbesitzern, Landwirtschaftsverbänden, Hobby-Archäologen und Numismatikern. Und von den eigenen Kommunen. Nach einer Anhörung vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Februar ist der Entwurf deswegen entschärft worden.

Man sei vielleicht etwas über das Ziel hinausgeschossen, sagt der Landtagsabgeordnete Mario Döweling, der in der FDP-Fraktion für das Gesetzesvorhaben zuständig ist. Jenes Ziel, dem Land besondere Funde von wissenschaftlichem Wert zu sichern, sei auch mit der jetzt gefundenen kleinen Lösung erreichbar, die nach der Osterpause im Landtag beschlossen werden soll. Sie entspricht dem, was Preuschen als großes Schatzregal definiert; der Staat behält, was ihm gefällt. „Im neuen Entwurf ist außerdem eine angemessene Entschädigung für den Finder vorgesehen“, sagt Döweling.

Das sei zu wenig konkret, kritisiert Walter Franke, der Vorsitzende des gemeinnützigen Vereins Argus, „ins Gesetz muss ein Prozentsatz hinein“. Die Hälfte des Werts sei angemessen. In Rheinland-Pfalz habe ein Sondengänger im vergangenen Jahr einen römischen Münzschatz von 50 Kilogramm gefunden und dafür 1000 Euro erhalten – er sei aber noch nicht einmal zur Präsentation eingeladen worden. Die Mitglieder von Argus suchen mit einem Metalldetektor und einer behördlichen Lizenz den Boden ab, vorwiegend „gestörte Flächen“, zum Beispiel Äcker. Was die Hobby-Archäologen finden, geben sie ab. Dass das Land sich den Finderlohn nicht leisten könne, hält Franke für vorgeschoben. „Wenn alle zehn Jahre mal ein herausragender Fund auftritt, ist das viel.“

Die Statue des Keltenfürsten vom Glauberg sei angeblich 70.000 Euro wert, das spiele keine Rolle im Vergleich zum Museum, das darum herum gebaut worden sei. Und der berühmte römische Pferdekopf sei gewiss die für den Ausschuss angegebenen 3 Millionen Euro nicht wert. Ein Schatzregal bewirkt nach Frankes Ansicht nur eines: „Es gibt weniger Funde.“ In Baden-Württemberg mit Schatzregal würden im Jahr etwa 80 Münzen gefunden, in Bayern ohne Schatzregal seien es 6000. Im Ausland sind die Erfahrungen ähnlich, in Ländern ohne Schatzregal wie Österreich findet sich regelmäßig mehr. So gesehen kann Sondengänger Franke verstehen, dass das hessische Landesamt für Denkmalschutz für ein Schatzregal kämpft. „Die versinken in Arbeit.“


Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/search?q=schatzregal

Weitere Materialien:

Unterschriftenliste gegen das große Schatzregal:
http://www.muenzclub-jever.de/umfrage/index.php

http://www.zeitung.schatzsuchen.de/

(RSS)
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma