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http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/26-01-2011-ag-hamburg-az-36-a-c-243-10.html

Die Entscheidung des AG Hamburg gegen Volker Rieble (Das Wissenschaftsplagiat S. 19) überzeugt nicht. Es muss erlaubt sein, im wissenschaftlichen Kontext einen Verdacht über mögliche Abhängigkeiten (Ideenklau) zu äußern, ohne von einer Hamburger Zensurkammer wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Rechenschaft gezogen zu werden. Hätte Stephan Lorenz für seine beiden NJW-Aufsätze 2003 und 2005 sorgfältig recherchiert, dann hätte er auf den Aufsatz Riebles DB 1989 stoßen müssen. Angesichts dieser Sachlage den Verdacht eines Ideenklaus zu äußern, ist eine vertretbare Hypothese und keine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Die Wissenschaft lebt von der Hypothesenbildung und sollte nicht der presserechtlichen Hamburger Zensurjustiz unterworfen werden.

(RSS)
Hans Flöter (Gast) meinte am 2011/05/22 07:23:
erst mal lesen
http://www.taz.de/1/nord/bremen/artikel/?dig=2011%2F03%2F04%2Fa0125&cHash=d217c83648

Der Rieble Aufsatz it irrelevant, weil er ein anderes Thema, ein anderes Gebiet und das alte Recgt betrifft. Erst mal lesen, dann behaupten. Aber genauso arbeitet der "Plagiatjäger" Rieble, der selbst noch kein einiges entdeckt hat. 
KlausGraf antwortete am 2011/05/22 15:43:
Christian Rath (taz) ist einseitig voreingenommen
Bevor Sie hier große Töne spucken, empfehle ich Beschäftigung mit deutscher Sprache, die Sie ja nicht zu beherrschen scheinen. 
Hans Flöter (Gast) antwortete am 2011/05/24 11:30:
Ach ja, und Sie sind nicht einseitig voreingenommen? Begründen Sie doch einfach einmal Ihre Ansicht! Und natürlich: Entschuldigung für die schrecklichen Tippfehler, die auf kleinen Geräten vorkommen können, aber nicht sollten. Immerhin haben Sie ausreichend intellektuelle Fähigkeiten, die Aussage dennoch zu verstehen. Dann könnten Sie aber auch sachlich darauf antworten. 
 

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