Ex Archivliste:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat das neue IT-Grundschutzbuch veröffentlicht und dort - wenn auch eher versteckt - auf die Anbietungspflicht digitaler Unterlagen hingewiesen:
"Für die öffentliche Verwaltung besteht darüber hinaus die gesetzliche Verpflichtung, auch in digitaler Form vorliegende Dokumente den zuständigen Archiven anzubieten (Anbietungspflicht)." ( https://geschichte.uni-freiburg.de/Redirect/www.bsi.bund.de/gshb/deutsch/m/m02245.htm )
-- Mit freundlichen Grüßen
Angela Ullmann
Deutscher Bundestag
- Verwaltung -
Ref. WD 3 - Parlamentsarchiv
Sachgebiet DV-Koordination und Audiovisuelle Medien
Tel 030 / 227 35662, Fax 030 / 227 36817
www.bundestag.de/archiv
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat das neue IT-Grundschutzbuch veröffentlicht und dort - wenn auch eher versteckt - auf die Anbietungspflicht digitaler Unterlagen hingewiesen:
"Für die öffentliche Verwaltung besteht darüber hinaus die gesetzliche Verpflichtung, auch in digitaler Form vorliegende Dokumente den zuständigen Archiven anzubieten (Anbietungspflicht)." ( https://geschichte.uni-freiburg.de/Redirect/www.bsi.bund.de/gshb/deutsch/m/m02245.htm )
-- Mit freundlichen Grüßen
Angela Ullmann
Deutscher Bundestag
- Verwaltung -
Ref. WD 3 - Parlamentsarchiv
Sachgebiet DV-Koordination und Audiovisuelle Medien
Tel 030 / 227 35662, Fax 030 / 227 36817
www.bundestag.de/archiv
KlausGraf - am Freitag, 24. März 2006, 16:33 - Rubrik: Digitale Unterlagen