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http://www.iuwis.de/52a_vur

Ben Kaden beanstandet zu Recht die Klausel:

"Hinweis zu § 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Verlages öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch bei einer entsprechenden Nutzung für Lehr- und Unterrichtszwecke."

(RSS)
Ben Kaden (Gast) meinte am 2011/05/16 14:47:
Reaktion von V&R: Der Hinweis wird gestrichen
Es gibt mittlerweile eine Reaktion von Vandenhoeck & Ruprecht zum Beitrag auf IUWIS: http://www.iuwis.de/52a_vur#comment-109

V&R wird, so der Text des Kommentars, in zukünftigen Ausgaben auf den Vermerk verzichten. 
 

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