http://www.iuwis.de/52a_vur
Ben Kaden beanstandet zu Recht die Klausel:
"Hinweis zu § 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Verlages öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch bei einer entsprechenden Nutzung für Lehr- und Unterrichtszwecke."
(RSS)
Ben Kaden beanstandet zu Recht die Klausel:
"Hinweis zu § 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Verlages öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch bei einer entsprechenden Nutzung für Lehr- und Unterrichtszwecke."
(RSS)
KlausGraf - am Freitag, 13. Mai 2011, 16:18 - Rubrik: Archivrecht
Ben Kaden (Gast) meinte am 2011/05/16 14:47:
Reaktion von V&R: Der Hinweis wird gestrichen
Es gibt mittlerweile eine Reaktion von Vandenhoeck & Ruprecht zum Beitrag auf IUWIS: http://www.iuwis.de/52a_vur#comment-109V&R wird, so der Text des Kommentars, in zukünftigen Ausgaben auf den Vermerk verzichten.