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http://openjur.de/u/164891.html

Danke an Openjur für die Anforderung und Einstellung der unter

http://archiv.twoday.net/stories/18099050/ Nr. 5

genannten Entscheidung. Da das Gericht, peinlich bemüht, die Professorin nicht identifizierbar zu machen, dämlicherweise den Namen von Frankfurt am Main auch bei dem Zitat der Entscheidung

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE070003934%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

als B-Stadt codierte, wissen wir immerhin, dass wir nach einer Professorin der FH Frankfurt am Main zu suchen hätten, deren (Darmstädter?) Promotion 2003 erschien.

Leider liegt bei OpenJur kein Faksimile der Entscheidung vor. Ob "den Grad des Doctor „philiophiae“" im Original stand, muss daher offen bleiben.

Update: Zwar war der DNB-Server mit 379 Treffern zu 2003 gedruckten Dissertationen mit Darmstadt im Hochschulschriftenvermerk überfordert und gab vorzeitig den Geist auf und muss nun erschöpft gewartet werden, aber bei ca. Treffer 300 gabs dann doch den vermutlichen Volltreffer. Es haben ja nur vergleichsweise wenige Frauen promoviert, und naturwissenschaftliche Dissertationen können ausgeschlossen werden. Auf den Seiten der Frankfurter Ästhetik-Professorin, die nach der Wayback-Machine 2008 noch den Doktortitel führte, heute aber nicht mehr, heißt es: "Diese Site ist wegen technischer Wartung momentan nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später wieder." Ich bin der Überzeugung, dass PlagiatorInnen in der Wissenschaft enttarnt werden müssen, da das Plagiat angesichts der Veröffentlichungspflicht nicht nur die Beteiligten angeht. Die Dissertation ist entsprechend zu kennzeichnen.

Bei der TU Darmstadt ist die in Verbundkatalogen verlinkte Dissertationsfassung von 2000 ofline (PDFs als auch "The requested URL /epda/000108/container.tar.gz was not found on this server."), bei der DNB gibt es nur noch ein ZIP.

Siehe auch
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11178728/?page=81#f187451

Update:

Gemäß
https://twitter.com/#!/hckGGREN/status/71246419322880001
ist nach http://idw-online.de/de/news423976 der Fall für die FH Frankfurt erledigt. Anette S. hat ihre fristlose Kündigung beantragt und erhalten.

(F)
 

twoday.net AGB

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