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1. Fall Veronica Saß (Tochter von Edmund Stoiber)

Der Promotionsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Konstanz hat in seiner Sitzung am Nachmittag des 10. Mai 2011 beschlossen, einen an der Universität Konstanz verliehenen Doktorgrad zu entziehen. Nach umfassender Prüfung der Dissertation kam der Ausschuss zum Ergebnis, dass erhebliche Teile der Arbeit Plagiate darstellen. Nachdem die Frist für das Einholen von Stellungnahmen abgelaufen war, kam der Promotionsausschuss des Fachbereichs in dieser Woche erneut zusammen.

Die Überprüfung der Doktorarbeit „Regulierung im Mobilfunk“ von Frau Veronica Saß wurde eingeleitet, nachdem die Universität Konstanz am 14. Februar 2011 Kenntnis von entsprechenden Vorwürfen erhalten hatte.


http://www.aktuelles.uni-konstanz.de/presseinformationen/2011/52/

[Update: Frau Saß will dagegen vorgehen:

http://www.focus.de/panorama/vermischtes/veronika-sass-stoibers-tochter-schreibt-40-seiten-wortwoertliches-plagiat_aid_626593.html ]

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=veronica

2. Karl Theodor Freiherr zu Guttenberg: Uni Bayreuth legt Abschlussbericht vor

http://www.uni-bayreuth.de/presse/info/2011/Bericht_der_Kommission_m__Anlagen_10_5_2011_.pdf

"Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Frhr. zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher
Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat."

Und weiter:

"Wer jahrelang akzeptiert, dass er Sorgfaltsstandards nicht einhält, handelt nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich, weil er die Sorgfaltswidrigkeit zum bewussten Arbeitsstil erhebt."

Nicht überzeugend: Eine Mitverantwortung des Doktorvaters Häberle und des Zweitgutachters wird ausgeschlossen.

Siehe hier
http://archiv.twoday.net/search?q=guttenberg

3. Silvana Koch-Mehrin tritt von ihren Ämtern zurück

http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article13366497/Koch-Mehrin-auch-nach-Ruecktritt-unter-Druck.html

Die Universität Heidelberg prüft.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=silvana

4. Matthias Pröfrock (MdL) führt Doktortitel vorerst nicht mehr

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/hochschule_artikel,-CDU-Abgeordneter-fuehrt-Doktortitel-vorerst-nicht-mehr-_arid,133841.html

Die Universität Tübingen prüft.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/16551103/

5. Einer Fachhochschulprofessorin wurde der Doktorgrad aberkannt

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/in-deutschland-purzeln-die-doktorgrade/

http://www.fr-online.de/rhein-main/dozentin-verliert-doktor-titel/-/1472796/8382038/-/

VG Darmstadt Az: 3 K 899/10.DA

[Bislang nur Zusammenfassungen, nicht rechtskräftig: http://goo.gl/jnKc9 = dejure.org]

6. Weiteres

Stefan Weber nennt den gestrigen 11. Mai einen denkwürdigen Tag (weitere Hinweise u.a. zu Grasser)
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/ein-denkwurdiger-tag/

GuttenPlagWiki für Grimme Online Award nominiert
http://www.heise.de/newsticker/meldung/GuttenPlag-Wiki-fuer-Grimme-Online-Award-nominiert-1241506.html

[Siehe dazu auch:

http://meedia.de/internet/der-wiki-club-vor-dem-doktoren-zittern/2011/05/12.html ]

Überlegungen der Alpenblogger
http://weblog.hist.net/archives/5373

Antrag der SPD
http://wisspub.net/2011/05/11/kampf-gegen-wissenschaftliches-fehlverhalten-aufnehmen/
"Leider berücksichtigt auch die SPD nicht das Potenzial von Open Access zur Aufdeckung und Vermeidung von Plagiaten und Fälschungen."
http://archiv.twoday.net/stories/14645329/

Meldung von urheberrecht.org
http://www.urheberrecht.org/news/4271/
"Mit der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unrichtige Plagiatsvorwürfe hat sich das LG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung auseinandergesetzt (Urteil vom 21. Januar 2011, Az. 324 O 358/10 [...]). Die Plagiatsvorwürfe des Beklagten wertet das LG Hamburg insgesamt als Tatsachenbehauptungen, welche sich bei einem Vergleich des beanstandeten juristischen Kommentars mit der vom Beklagten angegeben Referenz als unwahr herausgestellt hätten. Das LG Hamburg räumte in seiner Abwägung daher dem Persönlichkeitsrecht des Klägers gegenüber der Wissenschaftsfreiheit des Beklagten den Vorrang ein."
Zum Casus Rieble siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/16586086/

(RSS)

Foto: http://www.medien-sport-politik.de
 

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