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Gerne würde ich die Fotogalerie in meinem blog erweitern. Aus meiner umfangreichen Sammlung an alten Fotografien und Urkunden (sie betreffen grösstenteils verstorbene Personen aus Schaumburg-Lippe) würde ich gerne einige Exemplare posten. Die Fotografien sind grösstenteils von inzwischen verstorbenen Familienmitgliedern bei privaten, aber auch offiziellen Anlässen geschossen worden. Der Zeitraum liegt ca. zwischen 1875-1950.

Vielleicht ist der eine oder andere Beiträger so liebenswürdig und erklärt mir ganz kurz worauf ich dabei besonders achten sollte, im Stile von: Vorsicht mit.., achten Sie unbedingt hierauf...(es genügt eine kurze Bemerkung).

Einige Beispiele können hier unter Galerie eingesehen werden:

http://vierprinzen.blogspot.com/

Vor ab vielen Dank.

Alexander vom Hofe, Madrid
ladislaus (Gast) meinte am 2011/05/19 13:35:
Steht doch alles bei http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

Kurz:

Wenn der Fotograf 70 Jahre tot ist, muss man nichts beachten; wenn nicht, müsste man theoretisch das Einverständnis aller Erben des Fotografen einholen. Das ist meist völlig unmöglich, und die Werke sind dann "orphan works". Normalerweise kräht bei ollen Familienfotos kein Hahn danach, aber bei der verzankten durchlauchtigsten Familie könnte natürlich anderes der Fall sein.

Wenn die abgebildeten Personen noch leben oder erst kürzlich gestorben sind, greift noch das Recht am eigenen Bild (bei offiziellen Anlässen wohl eher eingeschränkt), ansonsten ist das auch unerheblich. 
vom hofe antwortete am 2011/05/19 13:45:
danke sehr 
 

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