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mitgeteilt vom DAV (Deutscher Anwaltverein)

"Am 11. Mai 2011 hat das EU-Parlament die Einführung eines gemeinsamen Transparenz-Registers zwischen Kommission und EU-Parlament beschlossen. Dieses soll ab Juni 2011 online zugänglich sein. Auch der Rat wurde aufgefordert, dem Register beizutreten. Im Register eintragen sollen sich Beratungsfirmen, Wirtschafts- und Verbandsvertreter, NGOs, aber auch Rechtsanwälte, die Tätigkeiten ausüben, mittels derer auf zukünftige Gesetzgebung oder Entscheidungen Einfluss genommen werden soll. Erforderlich sind Angaben zu den Auftraggebern sowie deren Anteil am Umsatz. Wichtig für die Anwaltschaft ist, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsberatung ausgenommen sind. Nicht in den Anwendungsbereich fallen Kontakte mit den Institutionen, die dazu bestimmt sind, Mandanten über die allgemeine Rechtslage oder ihre Rechtsstellung zu informieren. Ebenfalls ausgenommen sind bestimmte anwaltliche Tätigkeiten zur Vermeidung von oder Vertretung in Verwaltungsverfahren. Nicht erfasst sind ferner Tätigkeiten eines Rechtsanwalts, der seinen Mandanten zu zukünftiger Gesetzgebung berät, ohne dabei Einfluss auf den Gesetzgeber zu nehmen. Errichtet werden soll zudem ein System für einen „legislativen Fußabdruck“, der im Annex von Berichten zu Gesetzestexten angeführt wird. Dieser beinhaltet u. a. die Auflistung der Personen, mit denen ein Abgeordneter während seiner Arbeit an den Normen Kontakt hatte (s. EiÜ 6/11)."
 

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