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1. Äußerungen in Interviews, die weder in sprachlicher noch in inhaltlicher Hinsicht als schöpferisch anzusehen sind, genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

2. Bei der Frage, in welchem Umfang eine urheberrechtlich geschützte Äußerung zitiert werden darf, muss berücksichtigt werden, dass ein zu restriktives Zitatrecht zu einer sinnentstellenden Verkürzung von Zitaten führen kann.


Ein Urteil des LG Hamburg zur Buskeismus-Seite

http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Sprachwerke/1284-LG-Hamburg-Az-308-O-62508-Urheberrechtlicher-Schutz-von-Interviewaeusserungen.html

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