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Der Schlüssel ist der gedruckte Katalog von 1829, den ich in

http://archiv.twoday.net/stories/197335310/

erwähnte und der in München digitalisiert vorliegt. Den neuen Katalog der gesondert aufgestellten Löwen'schen Bibliothek von Dietmar Gohlisch habe ich nicht zur Hand:

http://www.scheunenverlag.de/books/3-929370-86-7.html

Die im gedruckten Katalog von 1829 genannte Signatur wurde auf dem Exlibris mit Bleistift eingetragen (so S. 21 des Katalogs von 1829).

Die Smith-Übersetzung, die ich unter

http://archiv.twoday.net/stories/197333288/

erwähnte, erscheint S. 368 als B 8. 577.a-b

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/goToPage/bsb10537046.html?pageNo=410

Auf dem Bild zum Angebot kann man die Bleistiftsignatur auf dem Exlibris lesen: B 8° 577

Zur Causa Stralsund
http://archiv.twoday.net/search?q=Stralsund

FeliNo meinte am 2012/11/05 20:41:
schier unverständlich...
Alle alten Bibliothekssammlungen, die lange Zeit, womöglich Jahrzehnte, keine Revision erfahren haben, weisen Fehlplätze auf.

1. wurden immer mal von irgendjemandem Exemplare verstellt oder nicht dem Katalog entsprechend eingestellt; in der Regel endeckt man derlei nur duch Zufall (und kann dann stolz in der ggf. vorhandenen Desideratenliste wieder einen Posten streichen).

2. Altbestände weisen überdies nicht selten kuriose Zuordnungen, oft jüngeren Datums, in den alten Bandkatalogen auf, vor allem bei systematischen Aufstellungen (manchmal findet man sogar die eine oder andere vermisste und längst abgeschriebene Inkunabel, indem man den Fehler "mitzudenken" versucht).

Ich vermute, dass das eine oder das andere dazu geführt hat, dass z. B. Löwensche Stücke einfach unentdeckt lange falsch herumstanden.

3. Alle alten Gymnasialbibliotheken enthielten umfangreiche landsmannschaftliche Schriften, sei es als zusammengeknüpperte Konvolute oder als einer von vielen Sammelschwerpunkten: die alten Gymnasien spielten überall eine große Rolle in ihren Städten und Regionen und waren durchweg mit der Geschichte derselben eng verzahnt. Solche Publikationen und Schriftstücke wurden nicht gesondert archiviert, sondern bekamen eine Bibliothekssignatur.

Aus bibliothekarischer Sicht sind deshalb Klaus Grafs Funde im Internetangebot, die niemals hätten veräußert werden dürfen (Löwensche Sammlung, Stadtbibliothek, Pommeranica...), ein schlüssiger Beweis, dass die verkauften Stücke zuvor mitnichten irgendeine Sichtung, Prüfung oder gar Listung seitens der Verkäufer erfahren haben können. Das ist ein Unding, für das nicht mal eine nicht vorhandene archivalische oder bibliothekarische Qualifikation als Entschuldigung dienen kann, sondern basiert auf schlichtem Unverstand. Bibliotheken sind kein Flohmarkt. 
 

twoday.net AGB

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