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Wer unter diesem Namen einen nützlichen Link für die Diplomatik erwartet, hat sich geschnitten. Das Marburger Lichtbildarchiv lobt in die Vorteile der digitalen Bilder - und verkauft Drucke davon: Die ältesten Urkunden aus dem Stadtarchiv Worms (1074-1255), hg. v. Imgrard Fees u. Francesco Roberg, Leipzig 2006 (Digitale Urkundenbilder aus dem Marburger Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden 1). Warum digitale Bilder von Kulturgut nicht als Teil der digitalen Allmende und zum praktischen Nutzen der Wissenschaft kostenfrei und online zugänglich ist, läßt sich schwer nachvollziehen.
Ladislaus meinte am 2006/05/17 20:33:
http://www.ravensburg.de/content/artikel_buerger/2948_809.htm ist auch nicht besser... ein hervorragendes und rühriges Archiv wird hier auf einer (in Worten: einer!) Internetseite präsentiert, und "Digital-Reproduktoinen" gibt's auch... ebenfalls käuflich zu erwerben. Schade drum. 
schwalm.potsdam meinte am 2006/05/18 09:36:
Kosten für Reproduktionen
De Konvertierung von Kulturgut in ein allgemein zugängliches Format ist sowohl technisch wie finanziell immens aufwendig. Soll das Ziel, Kulturgut zu sichern, eben durch Digitalisierungen erreicht werden, so muß den Einrichtungen auch die Möglichkeit gegeben werden, eine Kostendeckung zu erzielen und dies geht nur durch entspr. Gebühren. Die Forderung nach Kostendeckung ist nebenbei Grundsatz öffentlicher Institutionen bzw. des Haushaltsrechts. Eine kostenfreie Abgabe, welche damit die Kostendeckung quasi ad absurdum führt wäre demnach mit dem Haushaltsrecht kaum vereinbar. Unabhängig von juristischen Ansatzpunkten sollte klar sein, daß in einer geldbezogenen Wirtschafts- und Gesellschaftsform Waren (und die Digitalisierungen sind nichts anderes) auch nur durch Geld erworben werden können. Davon leben nicht nur Unternehmen, sondern speziell auch die öffentliche Hand und nur so sind Digitalisierungsprojekte finanzierbar - mit Geld. Denn werden die Reproduktionen kostenfrei abgegeben, muß das Geld zur Erstellung der Digitalisate von anderer Stelle kommen, bei einer Uni evtl. über Studiengebühren (etwas polemisch, macht den Sachverhalt an sich deutlich), ansonsten über Steuern. Letztlich zahlen Sie die Digitalsate ohnehin, nur eben indirekt oder es wird auf die Wissenschaft im Falle von Studiengebühren auf die Studies "abgewälzt". Eine (geld-) freie Wissenschaft ist in unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsform Utopie.

Unabhängig von den Digitalisaten ist es seit Jahrzehnten (oder auch länger) Konsens und Standard, daß die Kosten für Kopien und Reproduktionen in Archiven vom Benutzer zu erstatten sind. Die Benutzung selbst ist entsprechend frei. Dies werden Sie (bis auf wenige Ausnahmen) in allen öffentlichen Archiven so finden. Digitalisate sind letztlich auch nichts anderes als Kopien, nur in anderer Form. Da sie in Dienstleistungen erstellt werden sind sie WAREN, das Kulturgut ist die Urkunde selbst, ansonsten ist auch der Kunstdruck eines van Gogh oder die digitale Kopie von Bachs "Brandenburgischen Konzerten" auf CD Kulturgut. Nur weil letztere von Unternehmen erstellt werden, wäre da kein Unterschied zu ziehen. Insofern erscheint mir die Diskussion um "kostenfreie Digitalisate" als eine abgehobene Phantomdiskussion. 
Ladislaus meinte am 2006/05/18 13:53:
Das halte ich für eine völlig verfehlte Argumentation. Das Archiv digitalisiert ja erst einmal nicht, um digital abzugeben, sondern vor allem aus Erhaltungsgründen. Die Vorhaltung einer Online-Datenbank für die Öffentlichkeit, d. h. die Abgabe, kostet gegenüber der Erfassung minmal, wahrscheinlich im Pfennigbereich. 
schwalm.potsdam antwortete am 2006/05/18 18:28:
Kosten Online-Datenbank
Für die Masse der Online-Datenbanken sind (Ausnahmen bestätigen die Regel), sofern es sich nicht um ein Open Source-Produkt handelt und dies ist in den meisten Fällen nicht der Fall, Lizenzkosten zu zahlen, gegebenenfalls für das entsprechende Webmodul. Insofern entstehen bereits hier Kosten. Zudem muß das Modul gewartet werden, was Betriebskosten verursacht. Die Abgabe funktioniert nicht ohne Erstellung, insofern dient die Kostenerstattung explizit auch der Finanzierung der Bestandserhaltungsmaßnahmen. Sofern eine kostenfreie Abgabe erfolgt, werden diese Schutzmaßnahmen speziell in großen Archiven kaum finanzierbar. Archivarbeit ist nicht ohne Kosten möglich, (zumindestens nicht in unserer geldbezogenen Wirtschaftsform) und die Einnahmen dienen explizit der Archivarbeit und ermöglichen damit quasi eine langfristige wissenschaftliche Forschung. Der Ausschluß dieser Einnahmen verringert das Budget zur Bestandserhaltung gerade in großen Archiven immens, was wiederum die Menge benutzbarer Archivalien gerade bei Urkunden verringert - insofern läuft die Forderung nach Kostenfreiheit dem Wissenschaftsinteresse quasi entgegen. 
KlausGraf antwortete am 2006/05/18 18:49:
Open Access, also kostenfreier Zugang gilt auch für Archivgut
Den immer wieder hier geäußerten Ansichten von Kollegen Schwalm kann ich nicht beitreten. Davon ist nichts richtig. Die von vielen Forschungsorganisationen unterschriebene Berliner Erklärung gilt auch für Kulturgut. Es gibt hinreichend kostenfreie Software im Open Source Bereich (DSpace u.a.), die hinreichend gut funktioniert. 
schwalm.potsdam antwortete am 2006/05/18 18:58:
Gemeinfreie Software
Welche gemeinfreie Software, die auch in großen Archiven einsatzfähig ist und im Regelbetrieb genutzt wird meinen Sie bitte Herr Graf? Über entsprechende Links wäre sicher nicht nur ich dankbar. Das Prinzip der Kostendeckung in Verfassungsgrundlage. Und noch einmal: die Urkunden sind das Kuturgut nicht die Digitalisate und auf die Urkunden kann die Forschung aufgrund der Gebührenfreiheit für die Archivbenutzung kostenfrei zugreifen. Insofern widerspricht meine Argumentation bzw. die entsprechenden Archivsatzungen keineswegs dem Prinzip der kostenfreien Forschung. Dagegen zu polemisieren geht schlicht an der Realität vorbei. 
KlausGraf antwortete am 2006/05/18 19:06:
Open Access ist ein Grundsatz dieses Weblogs
Lesen und verstehen Sie erst einmal die Berliner Erklärung, bevor Sie hier große Töne spucken. Ich bitte Sie dringend, von Ausfällen gegen Open Access in diesem Weblog abzusehen. Dieses Weblog wird von mir juristisch und inhaltlich als Ganzes verantwortet und fördert Open Access.

Ich habe explizit DSpace genannt. Benützen Sie bitte die Suchfunktion:
http://archiv.twoday.net/stories/1288437/ 
hank.williams meinte am 2006/05/19 10:35:
Online (und kostenpflichtig?)
Meine Unverständnis richtet sich nicht nur auf die Frage der Kostenfreiheit - obwohl ich dazu tendiere, es als Aufgabe des Staates zu betrachen, die Bereitstellungskosten von digitalen Reproduktionen von Kulturgut zu tragen, bei den Gestehungskosten bin ich unschlüssig - sondern auch darauf, daß gedruckte Reproduktionen von digitalen Bildern von Photographien gemacht werden. Warum nicht gleich digitale Reproduktionen online in einer Umgebung, die Schnittstellen zur Einbindung in externe Angebote liefern? Das würde sowohl qualitativ höherwertiges wie besser verarbeitbares Material der Forschung zur Verfügung stellen. 
 

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