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"Illegale Aktenvernichtungen sind nicht zu rechtfertigen

Fulda. Der VdA betont angesichts der weiteren Fälle von Aktenvernichtungen, die in letzter Zeit bekannt geworden sind, noch einmal, dass Entscheidungen über Aktenvernichtungen
allein Aufgabe der jeweils zuständigen Archive ist. Aktenvernichtungen an den geltenden Archivgesetzen vorbei sind nicht zu rechtfertigen. Abhilfe für die Zukunft könnten Archivarinnen und Archivare bieten, die an die betroffenen Behörden abgeordnet werden und vor Ort bei dieser Aufgabe beraten und unterstützen.
Man wundert sich doch sehr: Anstatt zu den Aktenvernichtungen zu schweigen, versuchte das Thüringische Landesamt für Verfassungsschutz am 12.10.2012 eine entgegen geltendem Landesrecht vorgenommene Vernichtung von Akten mit fadenscheinigen Argumenten zu rechtfertigen (Pressemitteilung Thür. LfV vom 12.10.2012). Darunter befanden sich vermutlich auch Akten im Zusammenhang mit dem Umfeld der sogenannten NSU-Täter. Es provozierte damit den Verweis des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf das Thüringische Archivgesetz. In dessen Pressemeldung vom 15.10.2012 wurden die „Rechtsirrtümer“ und letztlich der „Rechtsbruch“ durch die
Verfassungsschützer klar benannt und damit die Position der Archive gestärkt. Noch schärfer reagierte die Presse. „Die Ignoranz gegenüber geltendem Recht durch den Staat selbst ist gemeinhin das Attribut von Diktaturen. Bestenfalls einer Bananenrepublik“, kommentierte die Thüringer Allgemeine am 17.10.2012 die Vorgänge.
Wie inzwischen bekannt geworden ist, kam es zu ähnlichen Vorfällen auch in Berlin. Berlin ließ Rechtsextremismus-Akten schreddern meldete Spiegel-Online am 6.11.2012. Darunter befanden sich Akten mit Informationen über Horst Mahler, der ehemals der Roten Armee Fraktion angehörte und heute dem Rechtsextremismus zugeordnet wird. Erschwerend kommt in Berlin hinzu, dass die geschredderten Akten bereits seit einiger Zeit archivisch bewertet gewesen und vom Landesarchiv zur dauerhaften
Aufbewahrung angefordert worden waren. Wie die Presse inzwischen meldet, habe der zuständige Referatsleiter seinen Mitarbeitern lediglich die unbeliebte Arbeit des Schredderns abnehmen wollen und dabei versehentlich Aktenstapel verwechselt. „Dümmste Ausrede: Links und rechts vertauscht“, titelt am
9.11.2012 BZ-Online. Dass dieser Vorgang auch in personeller Hinsicht nicht folgenlos geblieben ist, wertet der VdA als Zeichen, dass die Problematik der Aktenvernichtung tatsächlich im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen ist.
Die Ämter, welche die demokratische Verfassung der bundesrepublik Deutschland schützen sollen, rücken sich mit solchen Praktiken selbst in die Nähe des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, der die Spuren seiner Tätigkeit durch Vernichtung der Akten zu beseitigten suchte. Die dramatischen Ereignisse „Von der Stasi-Erstürmung zur Aktenöffnung“ lassen sich bei der Bundeszentrale für politische Bildung nachlesen (www.bpb.de).
Erinnert werden muss in diesem Zusammenhang einmal mehr daran, dass die UNESCO am 10. November 2011 die Universal Declaration on Archives verabschiedet hat, welche die Dokumentation und Überprüfbarkeit von Verwaltungshandeln als einen Gradmesser für die Qualität eines demokratischen
Staatswesens definiert.
Sofern nicht eine Strafverfolgung von offizieller Seite aus erkennbar wird, wird der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare erwägen, weitere Anzeigen zu erstatten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen für diese Pressemitteilung
gerne zur Verfügung:
Dr. Clemens Rehm
Stellvertretender Vorsitzender des VdA und
Vorsitzender der Fachgruppe 1 im VdA
Telefon:+49 711 212-4288"

Pressemitteilung des VdA, 14.11.2012
Den m. E. notwendingen Anzeigen des VdA werde ich mich gerne anschließen
KlausGraf meinte am 2012/11/14 22:47:
Stimme dem VdA und Wolf voll und ganz zu
Gast (Gast) antwortete am 2012/11/15 00:43:
Niedriger hängen
Ob es überhaupt verfassungskonform ist, dass Akten mit Informationen aus dem persönlichen Nahbereich, die mit geheimdienstlichen Methoden gewonnen wurden, nicht unverzüglich vernichtet werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden, muss sich sowieso noch herausstellen - dass es hier um böse Nazis geht, hat diesen Aspekt in der öffentlichen Diskussion mehr in den Hintergrund treten lassen, als er verdient.

Vor allem aber bricht nicht gleich die Diktatur aus, wenn Promillebruchteile der in Sachen NSU angefallenen gigantischen Aktenmengen zu Unrecht vernichtet worden sind. Archivarisch ist das sowieso schon aus quantitativen Gründen überhaupt nicht mehr sinnvoll zu handeln.

Die Archivare täten generell gut daran, sich nicht zu wichtig zu nehmen - Archivierung ist nice to have, aber es gibt Wichtigeres, auch und gerade im Umgang mit NSU & Co. 
KlausGraf antwortete am 2012/11/15 00:47:
Unsinn
Es geht hier um eine Kernfrage des Archivwesens: Welche praktische Relevanz hat die Entscheidung der deutschen Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene die Bewertungskompetenz in die Hände der Archivierenden zu legen und nicht in die der Behörden? 
Dietmar Bartz antwortete am 2012/11/15 07:03:
Verharmlosung
Der Beitrag von "Gast" ist abwegig. "Gigantische" NSU-bezogenen Aktenmengen, die nicht mehr sinnvoll zu handeln seien? Welch ein Unfug, aber daran ist wenigstens zu erkennen, dass "Gast" weder Archivar noch Verwaltungsbeamter ist. Wer die Vernichtung von Akten hinnimmt, auch wenn sie zu Unrecht erfolgte und bei der Klärung von Hintergründen helfen könnten, ist entweder Troll, komplett ahnungslos oder Kollaborateur. Ich vermute: Troll. 
Gast (Gast) antwortete am 2012/11/15 07:47:
@Bartz: Das Fehlen von Kinderstube im Umgang miteinander scheint unter Archivaren verbreiteter zu sein als in der Normalbevölkerung. Der Job muss außergewöhnlich frustrierend sein.

Woher haben Sie, wenn ich fragen darf, Ihre besseren Erkenntnisse über Inhalt und Umfang dessen, was
a) auf Bundesebene und in 16 Bundesländern,
b) bei Polizei, BKA/LKAs und Verfassungsschutz
c) seit 1998
an Archivgut in Sachen NSU angefallen ist? Worauf beruhen Ihre Vorstellungen darüber, wie einfach oder schwierig es ist, das so zu archivieren, dass man hinterher auch etwas damit anfangen kann?

Der Haupteinwand ist zudem, dass Erkenntnisse, die die Anwendung geheimdienstlicher Methoden (Telefone abhören usw.) zutage gefördert hat, nicht in die Archive, sondern in den Shredder gehören, sobald sie nicht mehr für die Ermittlungen benötigt werden. Und das wird Ihnen nach meiner Überzeugung demnächst auch das BVerfG ins Stammbuch schreiben.

Die Archive sind nämlich, auch wenn die Archivare sich irgendwie als die gute Seite der Macht zu fühlen scheinen, ein ganz normaler Teil der Exekutive und dürfen nur verwahren, was der Staat im Verhältnis zum Bürger legitimerweise sammeln und aufbewahren darf. Wenn es hier nicht um böse Nazi-Akten ginge, sondern um die gesammelten Ergebnisse der Aufklärung in der linken Szene, wäre das auch in der öffentlichen Diskussion ein viel mehr beachteter Aspekt. 
Wolf Thomas antwortete am 2012/11/15 09:13:
@Gast Fragen, Fragen, Fragen, .....:
0) Nach gegenwärtiger Rechtslage handelt es sich bei den vom VdA genannten Fällen in Thüringen und in Berlin zunächst einmal um strafrechtlich relevante Fälle (§ 133 StGB). Darum geht es also, oder etwa nicht?
1) Was ist denn dann mit den Stasi-Akten? Ebenfalls mit geheimdienstlich ermittelten Methoden entstandene Akten - auch vernichten?
2) Was ist mit Gestapo-Akten? Ebenfalls so entstanden - nachkassieren?
3) Sobald personenbezogenes Schriftgut in Archive "wandert", wird dieses durch besondere Fristen durch Archivgesetze geschützt, die sowohl den persönlichen Nahbereich der Beteiligten, als auch den Betroffener Dritter berücksichtigen. Sie sehen der Staat hat bereits geregelt, was mit den Akten in den Archiven passiert. Oder besteht darüber hinaus zum Schutz des "rechten Nahbereichs" erhöhter Regelungsbedarf?
4) "Linke" und aus "islamistische" Akten befinden sich bereits in den Archiven. Im letzten Berliner Schredder-Fall wurden diese Akten an das Landesarchiv weitergegeben, und die rechten kassiert. Haben Sie dies überlesen?
5) Wollen Sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen? 
EduardSchiffel (Gast) antwortete am 2012/11/15 09:17:
@Gast
Ihr Kommentar ist schlicht ein Aufruf zur Straftat! Das was der Berliner Verfassungsschutz gesammelt hat war bereits als archivwürdig bewertet und darüber hinaus juristisch einwandfrei erhoben worden. Ihre Verschwörungstheorien zeigen eher ein pathologisches Demokratieverständnis!

Die Aktenvernichtung beim LfV Berlin stellt einen Verwahrungsbruch nach § 203 StGB dar. Dieser ist keine Lex Nazi! Das Gebot der Aktenmäßigkeit einschl. des Verbots der Vernichtung von Schriftgut ohne Rechtsgrundlage wie beim LfV Berlin vorgenommen, ist eine Grundlage des Rechtsstaatsprinzips und damit der Demokratie!

Hier der Aktenvernichtung das Wort zu reden unterstützt letztlich die Täter und vermeidet Aufklärung insofern frage ich mich: Was ist die wirkliche Intention Ihres Kommentar?

Hier geht es nicht um Nazis, sondern eine wirksame Kontrolle und Aufklärung staatlichen Handelns, was mit der Aktenvernichtung nicht mehr möglich ist. Gerade Ihr Einwand ob die Unterlagen rechtmäßig gesammelt wurden, lässt sich mit der Aktenvernichtung nicht mehr überprüfen - oder wollten Sie das eigentlich gar nicht?? 
 

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