Allgemeines
Architekturarchive
Archivbau
Archivbibliotheken
Archive in der Zukunft
Archive von unten
Archivgeschichte
Archivpaedagogik
Archivrecht
Archivsoftware
Ausbildungsfragen
Bestandserhaltung
Bewertung
Bibliothekswesen
Bildquellen
Datenschutz
... weitere
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren
null

 
2 B 1626/12

Dr. Graf ./. Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund

Bezugnehmend auf das mir per Fax übermittelte Schreiben des Gerichts vom 29. November. 2012 teile ich mit:

Da es mehrere Archivalia-Beiträge zur Causa Stralsund am 20. November 2012 gibt, nehme ich an, dass sich die angebliche “Zuarbeit” der Pressestelle auf das erste Update von http://archiv.twoday.net/stories/219022682/ bezieht. Ich habe inzwischen mehrere Telefonate mit der Stadt Stralsund wegen meiner Auskunftsklage geführt und auch Mails der Pressestelle mit allgemeinen Presseinformationen erhalten.

Es ist Sache des Gerichts, die Gegenseite aufzufordern, sich ebenfalls umgehend zum Sachstand zu äußern. Wenn Fragen derzeit aus Gründen tatsächlicher Unmöglichkeit - dies bezieht sich vor allem auf die Dokumentation der verkauften Bestände - nicht beantwortet werden können, verlasse ich mich auf eine etwaige Zusicherung der Stadt Stralsund, die Fragen nachzureichen. Dies habe ich bei meinem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Stadt heute vor einer Woche auch deutlich gemacht. Eine Antwort habe ich jedoch nicht erhalten, was daran liegen mag, dass der Stellvertreter des Oberbürgermeisters und der mit der Aufklärung offenbar betraute Dr. Kunkel Anfang der Woche auf einer Dienstreise waren. Heute waren beide telefonisch nicht zu erreichen.

Entgegen meiner dringlichen telefonischen Bitte gegenüber dem Oberbürgermeister, die Teilen der Presse zugängliche Beschlussvorlage zu veröffentlichen, ist das nicht erfolgt, was ich in INETBIB kommentiert habe:

http://pommern.tumblr.com/post/36797822145/rueckgabe-der-gymnasialbibliothek-stralsund-fragen

“Ich werde meine Klage vor dem VG Greifswald nicht fuer erledigt erklaeren, wenn ich dieses Dokument nicht erhalte.”

Ob eine Antwort der Stadt, die bislang nur angekündigt ist und schon längst hätte erteilt werden können, tatsächlich die Fragen umfassend und wahrheitsgetreu beantworten wird, bleibt abzuwarten. Insoweit bleibt es bei der Klage und der Eilbedürftigkeit.

Ich kommentiere die Fragen nach meinem heutigen Kenntnisstand.

1. Welcher Kaufpreis wurde mit dem Käufer vereinbart?

Eine offizielle Bestätigung der in der Presse mehrfach genannten Summe von 95.000 Euro liegt meines Wissens nicht vor. Die Frage ist nicht obsolet.

2. Ich ersuche um Mitteilung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Käufer.

Die Frage ist nicht obsolet.

3. Mit welcher Begründung genau wurde in nicht-öffentlicher Sitzung
der Bürgerschaft (oder eines Ausschusses) die Genehmigung des Verkaufs beantragt?

Siehe oben. Die Frage ist nicht obsolet.

4. Welche Liste verkaufter Bücher wurde damals dem Gremium vorgelegt
(Mitteilung des Textes)?

Nach meinen Informationen und Pressemeldungen (argumentum ex silentio) gab es keine Liste, die den Mitgliedern des Hauptausschusses vorlag. Die Stadt braucht das lediglich zu bestätigen.

5. Wurde bei den Verkäufen aus dem Bestand Gymnasialbibliothek
geprüft, ob Bücher von Zacharias Orth darunter waren?

Die Frage ist nicht obsolet.

6. Befinden sich die Handbuch der historischen Buchbestände erwähnten
"Zwei Postinkunabeln von 1511 und 1513 (Gy B und C)" unter den in
Stralsund zurückbehaltenen Drucken?

Dies kann am verbliebenen Bestand ohne weiteres festgestellt werden. Die Frage ist nicht obsolet.

7. Welche Titel genau wurden aus der Gymnasialbibliothek nicht verkauft?

Wenn nur ein kleiner Teil zurückbehalten wurde, sollte es kein Problem darstellen, einen entsprechenden Katalogauszug zur Verfügung zu stellen. Die Frage ist nicht obsolet.

8. Den Nachweis, dass auch 1829 katalogisierte Bestände der ehemaligen
Stadtbibliothek, sogar aus der Löwen'schen Sammlung, unter den im
Handel angebotenen Büchern auftauchen, konnte ich führen (siehe
Archivalia). Wieviele Drucke aus der ehemaligen Stadtbibliothek (ohne
Gymnasialbibliothek) und wieviele Drucke aus der Löwen'schen
Bibliothek wurden veräußert und welches waren die Gründe bzw.
Kriterien der Auswahl?

Hier scheint es Rechercheprobleme der Stadt Stralsund zu geben. Diese Frage sollte dann umfassend beantwortet werden, wenn die Stadt Stralsund dazu in der Lage ist.

9. Trifft die Angabe von Zisska zu, dass
http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692 das einzige
Exemplar darstellt und daher nicht mehr in Stralsund in einem anderen
Abdruck vorhanden ist? Aus welchem Grund wurde dieses Stück verkauft?

Die Frage ist nicht obsolet.

10. Aus welchem Grund wurde darauf verzichtet, regionale und
überregionale Altbestandsbibliotheken bzw. Archive oder externe
Fachleute in die Planungen der Veräußerung einzubinden?

Nach den bisherigen öffentlichen Stellungnahmen der Stadt Stralsund wurde die Fachkompetenz im Archiv für ausreichend erachtet. Realistischerweise ist nicht mit einer Antwort zu rechnen, die wesentlich mehr an Informationen erbringt. Eine diesbezügliche Bestätigung würde ausreichen.

Fazit: In einem Fall gibt es von mir durchaus eingeräumte Probleme, derzeit zu antworten. In zwei Fällen bräuchte nur eine bestimmte Aussage bestätigt werden. Der große Rest ist nicht obsolet.

Angesichts dieses Befunds darf ich um Verständnis bitten, wenn ich derzeit keinerlei Grundlage für eine Rücknahme der Klagen auch hinsichtlich des Eilverfahrens sehe.

Die Stadt Stralsund hätte einige Fragen ohne weiteres bereits beantworten können. Im Raum steht bisher nur die mit persönlichen Anwürfen gegen mich gespickte Erwiderung mit dem Antrag auf Klageabweisung, obwohl die Stadt Stralsund dem Gericht längst von sich aus hätte signalisieren können, dass sie inzwischen zu Auskünften bereit ist.

Es wird angeregt, dass das Gericht der Gegenseite mit der Mitteilung dieses Schreibens eine angemessene, nicht zu lange Frist (aus meiner Sicht keine 7 Tage) setzt, sich zu erklären bzw. die Fragen zu beantworten. Ich werde, falls eine Antwort aus Stralsund auch unabhängig von diesem Vorgehen eintrifft, diese umgehend prüfen und gegenüber dem Gericht zum Verfahrensfortgang unverzüglich Stellung nehmen.

Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten mit der Stadt Stralsund wäre es hilfreich, wenn diese gegenüber dem Gericht erklärt, dass sie meine presse- und medienrechtliche Legitimation, um Auskünfte zu ersuchen, nicht länger bestreitet.


Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/219022165/

Update: Vom Gericht der Gegenseite mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 6. Dezember 2012 zugeleitet.
 

twoday.net AGB

xml version of this page

powered by Antville powered by Helma