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Es gibt genügend Kollegen, die sich in ihrer Inschutznahme der "Kollegin" durch die folgenden Aussagen bestätigt sehen und dabei übersehen, dass der schändliche Umgang mit schützenswerten Beständen durch Hacker und seine Nachfolgerin durch nichts zu rechtfertigen ist.

Aus der OZ von heute:

Nach OZ-Informationen hatte Archivleiterin Regina Nehmzow, die mit Rechtsbeistand erschienen war, erstmals Gelegenheit, vor Stadtvertretern Stellung zu nehmen. Wie sie erklärte, hätte das Archiv bereits seit den 90er-Jahren um mehr Geld für die Pflege der historischen Bestände gebettelt. Man sei damit aber immer wieder bei den Vorgesetzten abgeblitzt. So habe ihr Vorgänger, Dr. Hans-Joachim Hacker, schließlich als eine Art Verzweiflungsakt die Methode entwickelt, Dubletten zu verkaufen, um etwas Geld für die Restaurierung der wertvollen Bestände zu erhalten. Sie habe diese Praxis dann seit 2009 fortgeführt.

Die Gymnasialbibliothek, an der sich jetzt der ganze Skandal entzündete, sei immer mehr vergammelt. Deshalb habe man sich entschlossen, durch den Verkauf noch etwas Geld einzunehmen, bevor man einiges ganz wegschmeißen müsste.

Nach den Worten von Regina Nehmzow wusste der OB-Stellvertreter über die Praxis des Bücherverkaufs Bescheid. Dem widersprach Holger Albrecht jedoch energisch.
Konny (Gast) meinte am 2012/12/07 14:31:
Und Sie wissen natürlich ganz genau,
dass es nur "angebliche" Dubletten waren... Der fisch stinkt doch vom Kopfe her. Wenn der Her Stellvertreter des OB vom Verkauf nichts wusste, kann er gleich zurücktreten ,dann stellt sich die Frage wie er seine Führungs- und Kontrollfunktion wahrgenommen hat! 
ladislaus (Gast) antwortete am 2012/12/07 14:34:
@Konny: Es gibt in historsichen Buchbeständen nur angebliche Dubletten. Das dürfte doch inzwischen wirklich bekannt sein. 
Konny (Gast) antwortete am 2012/12/07 15:13:
Und die Erde
ist eine Scheibe... 
Peter Marteau (Gast) antwortete am 2012/12/07 17:05:
naja...
Find ich zwar auch, allerdings stellt sich dann die Frage, ob nicht auch andere Institutionen auf die Anklagebank gehören und ob man nicht ein Faß aufmacht, was von dem Fall in Stralsund nur ablenkt.
Allein in meinem Bücherregal befindet sich der 1. Band von Zedlers Universal-Lexicon (1732), letztes oder vorletztes Jahr ausgeschieden als Doublette aus der NB Wien, ein Werk von Nicolas Caussin (1621) aus der Jesuitenbibliothek in Ingolstadt (mit einem zeitgenössischen Rechnungsblatt der Bibliothek auf dem erneuerten Einband) sowie der 1. Band von Hofmanns LEXICON UNIVERSALE (1698) aus der Klosterbibliothek Altenburg. Wann die beiden letzten Werke ausgeschieden sind, weiß ich allerdings nicht. 
ladislaus (Gast) antwortete am 2012/12/07 17:22:
@Marteau: Ja klar, wenn diese Exemplare tatsächlich in den letzten Jahren ausgesondert wurden, ist das klares Banausentum (oder reine Geldhier) und widerspricht dem Stand der Wissenschaft eklatant. 1910 hat man das natürlich noch gemacht, aber 2010 sollte es nicht mehr möglich sein; so wie wir zur Zeit auch keine gotischen Kathedralen mehr fertigbauen. 
Peter Marteau (Gast) antwortete am 2012/12/07 17:35:
Wenn das Banausentum...
...aber bis zur Nationalbibliothek in Wien reicht, dann darf man sich - für den Fall der Doublettenverkäufe - schon fragen, wieso man eine verhältnismäßig kleine Stadtarchivsdirektorin entlassen sollte, den Direktor der NB Wien aber nicht.
Ich glaube natürlich trotzdem, daß auch das Verkaufen auch von verhältnismäßig unwichtigen Doubletten (keine Sammelschrift, keine hschr. Eintragungen, kein aussagekräftiger (naja, ich weiß...) Einband usw.) unterbleiben sollte. Aber ich meine, hier in Stralsund sind neben solchen halt auch DInge verkauft worden, die nicht in diese Kategorie gehören. Und macht es da nicht eher Sinn, sich darauf zu konzentrieren? 
KlausGraf antwortete am 2012/12/07 17:40:
Nein
Bitte einfach mal dublette in das Suchfelkd rechts eingeben, die Beiträge sichten und dann mal zur Abwechslung was Intelligentes schreiben.

Vor 1850 erkennt die Allianz Kulturgut keine Dubletten an, basta.

Auch österreichische Klosterbibliotheken verscherbeln vermutlich nach wie vor provenienztragende Dubletten.

Die BSB München hat die Eichstätter Dublettenverkäufe gutgeheißen.

Das ändert NICHT DAS MINDESTE daran, dass so etwas schändlich ist, weil es Geschichtsquellen zerstört. 
ladislaus (Gast) antwortete am 2012/12/07 17:41:
@Marteau: Ohne den Einzelfall zu kennen, kann man das schwer beurteilen. Das Wiener Exemplar mag ja tatsächlich einzeln ohne weiteren Sammlungszusammenhang erst kürzlich in die Sammlung der ONB gelangt sein (und sei es durch den Kauf eines Konvoluts ohne weitere Bedeutung). Wenn dann auch sonst keine provenienz- oder ntuzungsgeschichtlichen Sachverhalte damit zu verbinden sind, mag es tatsächlich auch mal verzichtbar sein. Wir reden hier aber nie von einzelnen Exemplaren, sondern von der immer noch häufigen systematischen Zerstörung von historischen Beständen. 
Peter Marteau (Gast) antwortete am 2012/12/08 03:31:
Vielen Dank Herr Graf, daß Sie sich doch zu mir herab bemüht haben und meinen nichtswürdigen und dummen Beitrag kommentiert haben.
Natürlich werden Geschichtsquellen meist unwiederbringlich zerstört und natürlich finde auch ich das scheiße. Basta. Aber Dublette ist nicht gleich Dublette. Irgendeine Geschichtszeitschrift, die ohne jeden Eintrag in einem simplen Bibliotheksstandardeinband eingebunden ist (womöglich demselben wie dem zweiten Ex.) und noch vielfach vorhanden ist, ist nicht dasgleiche wie eine Dublette mit handschriftlichen EIntragungen. Auch vor 1850. So und weit drastischer sehen das anscheinend Bibliotheken wie die BSB München und die österreichischen Klöster sowieso (was ich aus diesem Blog weiß, weil ich seit Jahren jeden verdammten Eintrag lese). Wenn Sie der Direktorin nun jede, aus der Sicht von Bibliotheken wie der BSB München eher unwichtige, Pupsdublette vorhalten, kann sie sich immer hinter diesen anderen, größeren und bekannteren Bibliotheken und dem Argument verstecken. Warum ihr diese Möglichkeit geben und statt grundsätzlich auf Dubletten zu verweisen nicht ihr die wirklich einleuchtenderen Fälle vorwerfen, die ja zweifellos vorhanden sind? Damit nimmt man denen doch zumindest ein Argument (mit dem sie und ich nicht einverstanden sind, aber andere wie die BSB München halt offensichtlich schon) aus der Hand. Darum ging's mir.
Inwiefern das jetzt Zeugnis meiner Dummheit sein soll, müssen Sie mir doch nochmal eklären. Um das zu kapieren, bin ich einfach zu doof. 
 

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